Dimensionierung, Verortung, Prüfung Betriebs- und Genehmigungsfähigkeit

Auf Grundlage der Auswertung und Abwägung von Hinweisen einbezogener Akteurinnen und Akteure erfolgt die Durcharbeitung des städtebaulichen/freiraumplanerischen/verkehrlichen Konzepts bspw. im Zuge der Entwurfsplanung zu einem Bebauungsplan bzw. ggf. sogar schon im Rahmen der ersten Leistungsphasen der Objektplanung von Vorhaben. Parallel findet die Konkretisierung der aus dem vorherigen Schritt hervorgegangenen Vorzugslösung für die Regenwasserbewirtschaftung statt. Dieser dritte Planungsschritt kann direkt zusammen mit dem zweiten Planungsschritt beauftragt werden, sodass dasselbe interdisziplinäre Planungsteam beide Planungsschritte durchführt, oder aber gesondert ausgeschrieben und vergeben werden.

In diesem Schritt werden für alle Flächen im Vorhaben bzw. Plangebiet – öffentliche wie  private – abschließend Aussagen über die grundsätzliche und umsetzbare Lösung für die Regenwasserbewirtschaftung getroffen.

Zur räumlichen Verortung der erforderlichen Flächen ist es wichtig, die einzelnen Maßnahmen(-kombinationen) – inklusive notwendiger Betriebsflächen z. B. für die Zuwegung – gemäß den allgemein anerkannten Regeln der Technik vorzudimensionieren. Für Versickerungsanlagen gilt hierbei das Arbeitsblatt DWA-A 138.

 

Zudem empfiehlt sich die erneute Durchführung einer topografischen Gefährdungsanalyse in Anlehnung an das Merkblatt DWA-M 119 – ggf. auf Grundlage eines angepassten digitalen Geländemodells (DGM) des Planzustands.

Bei Vorhaben bzw. Plangebieten mit öffentlichen Straßen und Plätzen ist es empfehlenswert, die Planungen dieses Schritts mit den BWB abzustimmen, um Planungssicherheit über die grundsätzliche Betriebsfähigkeit der vorgesehenen Regenwasserbewirtschaftungsmaßnahmen zu erlangen.

In diesem Planungsschritt werden zudem erste betriebliche Hinweise zur Pflege und Wartung der einzelnen Maßnahmen(-kombinationen) erarbeitet – in Abhängigkeit der Maßnahme z. B. unter Einbindung der zuständigen bezirklichen Straßen- und Grünflächenämter und/oder der Berliner Stadtreinigung (BSR). Auch für Privatflächen ist die Entwicklung von Empfehlungen zum Betrieb der vorgesehenen Maßnahmen(-kombinationen) ratsam – bspw. in Abstimmung mit qualifizierten Anbieter:innen.

Spätestens in diesem Planungsschritt ist auch die Wasserbehörde (SenUVK II D) einzubinden, um in Erfahrung zu bringen, ob dem geplanten Regenwasserbewirtschaftungskonzept bzw. der ausgewählten Vorzugslösung für die Regenwasserbewirtschaftung grundsätzlich etwas entgegensteht.

Eine abschließende und verbindliche Bewertung durch die Wasserbehörde (SenUVK II D) kann erst auf Grundlage der ihr im nächsten Planungsschritt vorzulegenden Genehmigungsplanung erfolgen. Die Einbindung sollte vorhabens- bzw. gebietsspezifisch erfolgen, d. h. insbesondere bei schwierigen Rahmenbedingungen, die Abweichungen von Standard-Lösungen erfordern, frühzeitig beginnen.

 

Darüber hinaus werden in diesem Schritt – soweit erforderlich – Empfehlungen zum planungsrechtlichen Umgang mit den gewonnenen Erkenntnissen für die Regenwasserbewirtschaftung formuliert.

 

Folgende Abbildung fasst die einzelnen Handlungsempfehlungen und Rollen bzw. Zuständigkeiten der relevanten Akteurinnen und Akteure für den dritten Planungsschritt zusammen.

Planungsschritt 3
Konkretisierung der Vorzugslösung
Vordimensionierung und Verortung der Maßnahmen(-kombinationen)
(erneute) Durchführung einer topografischen Gefährdungsanalyse im Sinne der Überflutungsvorsorge
Einholen einer Bestätigung der grundsätzlichen Betriebs- und Genehmigungsfähigkeit
Erarbeitung erster betrieblicher Hinweise zur Pflege und Wartung
Entwicklung planungsrechtlicher Empfehlungen

Wer?

Beauftragung durch Vorhabenträger:in oder planende Abteilung Bezirk bzw. Senat

 

Erarbeitung durch Fachplaner:in

 

öffentliche Straßen und Plätze:
Einbindung BWB, SenUVK II B und II D und/oder UmNat, ggf. bezirkliche Straßen- und Grünflächenämter, BSR

 

Privatflächen:
Einbindung SenUVK II B und II D und/oder UmNat