Grundlagenermittlung

Zu Beginn der städtebaulichen/freiraumplanerischen/verkehrlichen Rahmenplanung bzw. in der sogenannten Leistungsphase 0 – der Bedarfsplanung – von Vorhaben ist der optimale Zeitpunkt, um die grundsätzlich für die Regenwasserbewirtschaftung relevanten Rahmenbedingungen zu ermitteln. Idealerweise werden bereits im Zuge der Bestandsaufnahmen für das künftige Vorhaben bzw. Plangebiet die maßgeblichen Grundlagen der Regenwasserbewirtschaftung erfasst und bewertet.

Maßgebliche Rahmenbedingungen der Regenwasserbewirtschaftung

Folgende Tabelle bietet eine Übersicht zu relevanten Rahmenbedingungen, Leitfragen und Datenquellen für die Grundlagenermittlung – ohne den Anspruch auf Vollständigkeit zu erheben. Die benannten Datengrundlagen aus dem Geoportal bzw. Umweltatlas Berlin geben erste Anhaltspunkte für die Einschätzung der örtlichen Gegebenheiten. Falls zum Zeitpunkt der Grundlagenermittlung von den angegebenen Datengrundlagen abweichende Planzustände vorliegen, können diese für die Beantwortung der Leitfragen herangezogen werden. Im Zuge der Datenerfassung können fehlende bzw. weitere notwendige Planungsgrundlagen identifiziert und bedarfsorientiert vertiefende Untersuchungen beauftragt werden.

Insbesondere beim Antreffen oder Verdacht von oberflächennahem Grundwasser, Geschiebelehm- bzw. -mergelschichten oder Altlasten ist in der Regel frühzeitig eine Baugrunduntersuchung erforderlich.

Leitfrage(n)

Befindet sich das Vorhaben bzw. Plangebiet in einem Wasserschutzgebiet?

 

Hinweis: Wenn ja, in welchem Wasserschutzgebiet und innerhalb welcher Schutzzone?

Datenquelle(n)
Leitfrage(n)

Wie groß ist der Abstand (der Geländeoberkante) zum maßgeblichen Bemessungsgrundwasserstand?

 

Hinweis: Als Bemessungsgrundwasserstand innerhalb von Wasserschutzgebieten ist der zu erwartende höchste Grundwasserstand (zeHGW) heranzuziehen, außerhalb von Wasserschutzgebieten der zu erwartende mittlere höchste Grundwasserstand (zeMHGW).


Liegt oberflächennahes Grundwasser („Schichtenwasser“) vor?

 

Hinweis: Insbesondere beim Antreffen oder Verdacht von oberflächennahem Grundwasser ist eine frühzeitige Rücksprache mit der SenUVK II B und II D erforderlich, um ein angemessenes weiteres Vorgehen abzustimmen. In der Regel ist eine Baugrunduntersuchung durchzuführen.

Leitfrage(n)

Wie ist die Versickerungsfähigkeit des geologischen Untergrunds?

 

Hinweis: Insbesondere beim Antreffen oder Verdacht von bindigen Geschiebelehm- bzw. -mergelschichten ist eine frühzeitige Rücksprache mit der SenUVK II B und II D sowie den BWB erforderlich, um ein angemessenes weiteres Vorgehen abzustimmen. In der Regel ist eine Baugrunduntersuchung durchzuführen.

Datenquelle(n)

Umweltatlas Berlin:
01.15 Ingenieurgeologische Karte (Ausgabe 2015)

 

Geoportal Berlin:
Geologische Bohrdaten

 

Baugrunduntersuchung

Leitfrage(n)

Kommen Altlasten bzw. Altlastenverdachtsflächen im Plangebiet vor?

 

Hinweis: Wenn ein Teil des Plangebiets im Bodenbelastungskataster Berlin als Altlasten- bzw. Altlastenverdachtsfläche erfasst ist, ist eine frühzeitige Rücksprache mit der SenUVK II C bzw. der zuständigen bezirklichen Bodenschutzbehörde – und bei Lage im Wasserschutzgebiet mit der SenUVK II D – erforderlich, um ein angemessenes weiteres Vorgehen abzustimmen. In der Regel ist eine Baugrunduntersuchung durchzuführen (z. B. Lage, Erforderlichkeit Altlastensanierung).

Leitfrage(n)

Welche Relevanz hat die Topografie (z. B. Neigungen und Senken) für die Regenwasserbewirtschaftung im Allgemeinen und für Resilienzen bei Starkregen im Speziellen?

 

Welche Herausforderungen ergeben sich aus der Topografie für die Wechselwirkungen von städtebaulicher Planung und Entwässerungsinfrastruktur?

Leitfrage(n)

Von welchen Niederschlagsmengen ist auszugehen?

 

Wie sind die Anteile für Verdunstung, Versickerung und Oberflächenabfluss im Plangebiet verteilt?

Leitfrage(n)

Liegt eine Misch- oder Trennkanalisation vor? Gibt es bestehende Einleitungen?

 

Welche Einleitbegrenzung gilt für das Vorhaben bzw. Plangebiet gemäß BReWa-BE bzw. spezifischer Anforderungen der BWB (maximal zulässiger Drosselabfluss)?

 

Gibt es im Einzugsgebiet Infrastrukturen der Regenwasserbewirtschaftung, die für das Vorhaben bzw. Plangebiet ggf. von Bedeutung sind (z. B. Retentionsbodenfilter, Regenrückhaltebecken) – und wenn ja, in welchem Zustand sind diese (z. B. Restnutzungsdauer) – oder sind solche geplant?

Leitfrage(n)

In welches Gewässer kann eine direkte oder mittelbare Ableitung des Drosselabflusses erfolgen, sofern eine vollständige Bewirtschaftung im Plangebiet nicht möglich ist?

 

Welche besonderen ökologischen und nutzungsseitigen Anforderungen hat das Gewässer? Hat es bekannte Probleme (z. B. hydraulische oder stoffliche Belastung)?

Leitfrage(n)

Welche Neubau-, Sanierungs- bzw. Um-/Ausbaumaßnahmen sind wo geplant (z. B. von Straßen, Grünanlagen, Gebäuden, technischer Infrastruktur)?

 

Für Bestandsgebäude: Sind sie statisch für eine Dach- und/oder Fassadenbegrünung geeignet?

 

Für Verkehrsflächen: von welcher durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärke (DTV) ist auszugehen?

 

Wo gibt es Flächen, die überbaut bzw. (teil-)
versiegelt sind? Wo und in welchem Umfang ist ein Rückbau bzw. eine (Teil-)Entsiegelung oder eine zusätzliche Versiegelung geplant?

 

Wie werden die Teilflächen genutzt?

 

Wo gibt es Nutzungen mit (Betriebs-)Wasserbedarf (z. B. Bewässerung, Toilettenspülung, Gebäudekühlung, Reinigung)?

 

Sind in der Umgebung Vorhaben zur städtebaulichen Entwicklung bzw. zur Verkehrs- oder Freiraumplanung mit Relevanz für die Entwässerungsinfrastruktur im Plangebiet geplant?

Datenquelle(n)
Leitfrage(n)

Wo gibt es Grünanlagen bzw. arten- und naturschutzfachlich bedeutsame Biotope (z. B. Kleinstgewässer) mit Relevanz für das Vorhaben bzw. Plangebiet (z. B. Wasserbedarf, Trittsteinbiotop) – sowohl im Plangebiet als auch in der Umgebung?

 

Wie ist die Grünversorgung – sowohl im Plangebiet als auch in der Umgebung?

Leitfrage(n)

Wo gibt es hitzebelastete Bereiche – sowohl im Plangebiet als auch in der Umgebung?

Leitfrage(n)

Bestehen Belange des Denkmalschutzes, die es zu berücksichtigen gilt?

Datenquelle(n)

Geoportal Berlin:
Denkmalkarte Berlin

Bewertung der Rahmenbedingungen

Bei der Bewertung der erfassten Rahmenbedingungen werden die vorhabens- bzw. gebietsspezifische Potenziale und Einschränkungen für die Regenwasserbewirtschaftung ermittelt – als Grundlage für die anschließende Konzepterstellung. Hierfür eignet sich in der Regel die Beauftragung einer Fachplanerin/eines Fachplaners mit hydrologischen bzw. hydrogeologischen Kompetenzen. Weiterführende Hinweise zur Beauftragung bzw. Erstellung einer Leistungsbeschreibung gibt Anhang 3. Die Beantwortung folgender Fragen steht im Vordergrund der Grundlagenbewertung:

Wie sind die Bedingungen für die Versickerung von Regenwasser vor Ort?

 

Wo ist eine Versickerung unter Beachtung der gesetzlichen Anforderungen möglich und wo gibt es einschränkende bzw. eine Versickerung ausschließende Faktoren?

 

Hinweis: Vorrangige Kriterien hierbei sind Grundwasserflurabstände, mögliche Bodenbelastungen und mögliche stoffliche Belastungen des zu versickernden Regenwassers.

Welche hydraulischen Einschränkungen bestehen für eine direkte Einleitung von Regenwasser in ein Gewässer bzw. für einen Anschluss an die bestehende Kanalisation über die bestehenden Einleitbegrenzungen hinaus?

 

Bestehen darüber hinaus weitere stoffliche Anforderungen an die Regenwassereinleitung?

Welche topografischen Merkmale sind zu beachten?

 

Gibt es natürliche Senken, wo eine Überflutung bei Starkregen zu erwarten ist oder die sich für eine Retention und Versickerung von Regenwasser besonders eignen und aus diesen Gründen von einer Bebauung freizuhalten sind?

Welche Bestandsgebäude bzw. -infrastrukturen sind vorhanden, was soll hiermit passieren und inwiefern können bzw. müssen sie bei der Planung der Regenwasserbewirtschaftung berücksichtigt werden?

Die folgende Abbildung fasst die einzelnen Handlungsempfehlungen und Rollen bzw. Zuständigkeiten der relevanten Akteurinnen und Akteure für den Planungsschritt Grundlagenermittlung zusammen.

Planungsschritt 1.1
Grundlagenermittlung
Erfassung und Bewertung der maßgeblichen Rahmenbedingungen
Identifizierung und Beauftragung notwendiger vertiefender Untersuchungen
Ermittlung vorhabens- bzw. gebietsspezifischer Potenziale und Einschränkungen
Ableitung von Hinweisen für Integration in nächsten Planungsschritt

Wer?

Beauftragung durch Vorhabenträger:in oder planende Abteilung Bezirk bzw. Senat

 

Erarbeitung durch Fachplaner:in

 

Einbindung BWB, SenUVK II B und II D und/oder UmNat