Grobkonzept Regenwasser
Parallel zur iterativen Er- bzw. Überarbeitung des städtebaulichen Konzepts hin zum Bebauungsplanvorentwurf werden die ersten Hinweise zum Umgang mit Regenwasser aus den vorherigen Schritten nun im Rahmen eines Grobkonzepts Regenwasser entsprechend den Ausführungen in Kapitel 3 vertieft.
Wenn ein architektonisches/städtebauliches/freiraumplanerisches Wettbewerbs- bzw. Werkstattverfahren geplant ist, können die Hinweise im betreffenden Exkurs berücksichtigt werden.
Zu dem Bebauungsplanvorentwurf und dem zugehörigen Grobkonzept Regenwasser können die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TÖB) im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung Stellung nehmen (gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB).
Basierend auf der Auswertung und Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen sowie der durchgeführten Alternativenbewertung durch das Planungsteam wird von dem/der Vorhabenträger:in bzw. dem/der Planungsträger:in eine Vorzugslösung für den Umgang mit Regenwasser ausgewählt. Wichtig dabei ist, dass die Entscheidung dokumentiert und der SenUVK II B und II D und/oder UmNat sowie weiteren am vorherigen Zielfindungsprozess Beteiligten – und bei öffentlichen Straßen und Plätzen auch den BWB – gegenüber kommuniziert wird – spätestens im Zuge des nächsten Planungsschritts bzw. im Rahmen der regulären Beteiligung.
Folgende Abbildung fasst die einzelnen Handlungsempfehlungen und Rollen bzw. Zuständigkeiten relevanter Akteurinnen und Akteure für die zweite Verfahrensphase zusammen.
Wer?
Beauftragung durch Vorhabenträger:in oder planende Abteilung Bezirk bzw. Senat
Erarbeitung durch Fachplaner:in
öffentliche Straßen und Plätze:
Einbindung BWB, SenUVK II B und II D und/oder UmNat + ggf. weitere Akteurinnen und Akteure
Privatflächen:
Einbindung SenUVK II B und II D und/oder UmNat + ggf. weitere Akteurinnen und Akteure