Grobkonzept Regenwasser

Parallel zur iterativen Er- bzw. Überarbeitung des städtebaulichen Konzepts hin zum Bebauungsplanvorentwurf werden die ersten Hinweise zum Umgang mit Regenwasser aus den vorherigen Schritten nun im Rahmen eines Grobkonzepts Regenwasser entsprechend den Ausführungen in Kapitel 3 vertieft.

 

Wenn ein architektonisches/städtebauliches/freiraumplanerisches Wettbewerbs- bzw. Werkstattverfahren geplant ist, können die Hinweise im betreffenden Exkurs berücksichtigt werden.

Zu dem Bebauungsplanvorentwurf und dem zugehörigen Grobkonzept Regenwasser können die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TÖB) im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung Stellung nehmen (gemäß § 3 Abs. 1  und § 4 Abs. 1 BauGB).

Basierend auf der Auswertung und Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen sowie der durchgeführten Alternativenbewertung durch das Planungsteam wird von dem/der Vorhabenträger:in bzw. dem/der Planungsträger:in eine Vorzugslösung für den Umgang mit Regenwasser ausgewählt. Wichtig dabei ist, dass die Entscheidung dokumentiert und der SenUVK II B und II D und/oder UmNat sowie weiteren am vorherigen Zielfindungsprozess Beteiligten – und bei öffentlichen Straßen und Plätzen auch den BWB – gegenüber kommuniziert wird – spätestens im Zuge des nächsten Planungsschritts bzw. im Rahmen der regulären Beteiligung.

 

Folgende Abbildung fasst die einzelnen Handlungsempfehlungen und Rollen bzw. Zuständigkeiten relevanter Akteurinnen und Akteure für die zweite Verfahrensphase zusammen.

Phase 2 - Städtebauliches Konzept/B-Plan-Vorentwurf
Phase Bebauungsplanung: Vorentwurf für frühzeitige Beteiligung
(LPH 1 gem. § 19 HOAI)
ggf. Durchführung von Wettbewerbs- bzw. Werkstattverfahren
iterative Er- bzw. Überarbeitung des städtebaulichen Konzepts hin zum Bebauungsplanvorentwurf
frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen TÖB sowie der Öffentlichkeit
Grobkonzept Regenwasser
Erarbeitung und Bewertung prinzipieller Lösungswege (Machbarkeitsstudie)
Entwicklung von Vorschlägen zu technischen Lösungen
grobe Verortung und überschlägige Abschätzung der Flächenbedarfe sowie Investitions- und Betriebskosten
Prüfung der Behandlungsbedürftigkeit des Regenwassers
Durchführung einer vereinfachten Wasserhaushaltsbilanzierung
Durchführung einer topografischen Gefährdungsanalyse im Sinne der Überflutungsvorsorge
Alternativenbewertung und Auswahl der Vorzugslösung

Wer?

Beauftragung durch Vorhabenträger:in oder planende Abteilung Bezirk bzw. Senat

 

Erarbeitung durch Fachplaner:in

 

öffentliche Straßen und Plätze:
Einbindung BWB, SenUVK II B und II D und/oder UmNat + ggf. weitere Akteurinnen und Akteure

 

Privatflächen:
Einbindung SenUVK II B und II D und/oder UmNat + ggf. weitere Akteurinnen und Akteure