Grundlagen und Ziele Regenwasser

Es empfiehlt sich, die Grundlagenermittlung und Zielformulierung entsprechend den Ausführungen in Kapitel 3 direkt zu Beginn der städtebaulichen Rahmenplanung, d. h. ggf. sogar vor bzw. mit dem Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans, durchzuführen. Wenn ein architektonisches/städtebauliches/freiraumplanerisches Wettbewerbs- bzw. Werkstattverfahren geplant ist, können die Hinweise im betreffenden Exkurs berücksichtigt werden.

 

Folgende Abbildung fasst die einzelnen Handlungsempfehlungen und Rollen bzw. Zuständigkeiten der relevanten Akteurinnen und Akteure für die erste Verfahrensphase (bzw. LPH gemäß HOAI) zusammen.

Phase 1 – Grundkonzept
Phase Bebauungsplanung: vor bzw. mit Aufstellungsbeschluss
(Phase vor LPH 1 gem. § 19 HOAI)
Durchführung von Bestandsaufnahmen
Entwicklung des Leitbilds für die Gebietsentwicklung
Erarbeitung des ersten Nutzungs- und Strukturkonzepts
Schärfung der Rahmenbedingungen für die Erarbeitung des städtebaulichen Konzepts
Erfassung und Bewertung der maßgeblichen Rahmenbedingungen
Identifizierung und Beauftragung notwendiger vertiefender Untersuchungen
Ermittlung vorhabens- bzw. gebietsspezifischer Potenziale und Einschränkungen
Ableitung von Hinweisen für Integration in nächsten Planungsschritt

Wer?

Beauftragung durch Vorhabenträger:in oder planende Abteilung Bezirk bzw. Senat

 

Erarbeitung durch Fachplaner:in

 

Einbindung BWB, SenUVK II B und II D und/oder UmNat

Diskussion über erwünschten Mehrwert und Benennung von Konflikten der Regenwasserbewirtschaftung mit anderen Planungszielen für Vorhabens- bzw. Gebietsentwicklung
Formulierung und ggf. Priorisierung integrierter Vorhabens- bzw. Gebietsziele

Wer?

Erarbeitung partizipativ

 

öffentliche Straßen und Plätze:
Einbindung BWB, SenUVK II B und II D und/oder UmNat + ggf. weitere Akteurinnen und Akteure

 

Privatflächen:
Einbindung SenUVK II B und II D und/oder UmNat + ggf. weitere Akteurinnen und Akteure