Födermittelübersicht – Unterstützung von Stadt und Staat
Regenwasser vor Ort zu bewirtschaften wird gefördert und spart Geld. Welche Programme und Einsparmöglichkeiten es gibt, erfahren Sie hier.
Silke Reents/Ahnen&Enkel
Regenwasser vor Ort zu bewirtschaften wird gefördert und spart Geld. Welche Programme und Einsparmöglichkeiten es gibt, erfahren Sie hier.
Fakt ist: Die Umsetzung von Maßnahmen dezentraler Regenwasserbewirtschaftung lohnt sich aus ökologischer Sicht. Sie bietet Ihnen vielfältige Vorteile, die sich nur schwer in Euro beziffern lassen. Nicht-monetäre Beiträge, etwa zur Verbesserung des Stadtklimas, der Biodiversität oder der Aufenthaltsqualität, sollten Sie somit unbedingt in die Entscheidung für oder gegen ein Gründach, eine Versickerungsmulde oder Entsiegelungsmaßnahme einbeziehen.
Fakt ist aber auch: ihre Umsetzung kostet Geld und muss sich daher rechnen. Das Land Berlin, das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) stellen Fördermittel zur Verfügung. Zudem sind Einsparungen bei der Niederschlagswassergebühr möglich.
Die folgende Übersicht zeigt, welches Förderprogramm für Sie infrage kommt. Über einige Programme erfahren Sie in gesonderten Artikeln mehr. Auf dem Gebiet der Förderung tut sich gerade viel. Bei Rückfragen können Sie jederzeit mit uns in Kontakt treten. Wir unterstützen Sie gerne auf Ihrem Weg durch den Förderdschungel.
Berliner Förderprogramme
Das Land Berlin fördert im Rahmen des Berliner Programms für nachhaltige Entwicklung (BENE 2) im Zeitraum von 2021 – 2027 Maßnahmen für ein energieeffizientes, klimafreundliches, grünes, gesundes und mobiles Berlin. Die Förderung durch das Land Berlin erfolgt mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) durch projektbezogene Zuwendungen und nicht rückzahlbare Zuschüsse.
Im Förderschwerpunkt 4 „Anpassung an den Klimawandel“ ist die Förderung von Maßnahmen der dezentralen Regenwasserbewirtschaftung möglich. Im Förderschwerpunkt 5 „Schutz und Erhalt der städtischen Natur und Verringerung von Umweltverschmutzung“ werden unter anderem naturbasierte Lösungen zur Stärkung der grünen Infrastruktur gefördert.
Förderkulisse
Projekte im gesamten Stadtgebiet Berlins
Förderfähige Maßnahmen der dezentralen Regenwasserbewirtschaftung
alle
Förderberechtigte
- Hauptverwaltung und Bezirksverwaltungen und nachgeordnete Einrichtungen
- Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts
- gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Einrichtungen
- öffentliche Unternehmen
- landeseigene Berliner Wohnungsbaugesellschaften
Förderart
Zuschuss vom Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und Land Berlin.
Förderzeitraum
Seit 2021 bis 2027.
Für das Jahr 2025, können Projektskizzen bis zum 30.06. eingereicht werden.
Hier erfahren Sie mehr über BENE 2.
Förderkulisse
begrenzt auf Bestandsgebäude in ausgewählten Stadtgebieten
(mit hoher Dichte an Bestandsgebäuden, Gründefizit, hoher Wärme- und Luftbelastung, besonderem Bedarf an Regenwasserrückhaltung zur Entlastung der Kanalisation)
Förderfähige Maßnahmen der dezentralen Regenwasserbewirtschaftung
- Dachbegrünung: Gefördert wird die Erstbegrünung von bestehenden Wohn-, Büro- und Gewerbegebäuden einschließlich Tiefgaragendächern, solange eine Mindestgröße von 100 Quadratmetern Vegetationsfläche entsteht. Verschiedene Dachbegrünungsarten sind förderfähig: mehrschichtige extensive und intensive Gründächer sowie Retentionsdächer.
- Fassadenbegrünung: Gefördert wird die Begrünung von geeigneten Außenwänden/Fassaden von Wohn-, Büro- und Gewerbebauten, solange eine Mindestgröße von 50 m² Vegetationsfläche bodengebundener und von 10 m² wandgebundener Fassadenbegrünung entstehen. Dabei müssen wandgebundene teilweise mit Regenwasser bewässert werden, um förderfähig zu sein.
Förderberechtigte
- Grundeigentümer:innen
- sonstige Verfügungsberechtigte wie Erbbauberechtigte
- Initiativ- und Interessengruppen, Vereine, Begegnungsstätten, Wohneinrichtungen etc. (mit Erlaubnis der Verfügungsberechtigten)
Förderart
Zuschuss vom Land Berlin
- Gründach: Die Förderhöhe richtet sich je nach Dicke der Vegetationstragschicht und kann zwischen 95 € und 180 € pro Quadratmeter förderfähige Dachfläche betragen. Zusätzlich werden 75 % bis zu maximal 15.000 € der nachgewiesenen Beratungs- und Planungskosten übernommen, die der Gründacherstellung eindeutig zugewiesen werden können und nicht mehr als 20 % der förderfähigen Herstellungskosten für das Gründach betragen dürfen.
- Fassadenbegrünung: Gefördert werden 50 % der förderfähigen Herstellungskosten einer Maßnahme pro Gebäude inklusive der Fertigstellungspflege für 12 Monate. Zusätzlich werden 75 %, jedoch maximal 15.000 € der nachgewiesenen Beratungs- und Planungskosten übernommen.
- Kombination Solar und Gründach: Es können bis zu 40 € / m² als Zusatzkosten für die Solarfläche anerkannt werden.
- Biodiverse Gestaltung eines Gründachs: Biodiversitätsgründächer werden zusätzlich gefördert. Die Teilflächen, die nachweislich als Biodiversitätsgründach realisiert werden sollen, erhalten 7,50 € / m² Aufschlag.
Förderzeitraum
Bis zum 31.12.2027.
Hier erfahren Sie mehr über GründachPLUS.
Das Berliner Plätzeprogramm ist ein Instrument zur Förderung der baukulturellen Qualität im öffentlichen Raum, mit dem der Berliner Senat Projekte der Bezirke unterstützt. Diese haben die Möglichkeit, ein Projekt vorzuschlagen und eine Finanzierung aus dem Berliner Plätzeprogramm zu beantragen.
Gemeinsam wird anschließend ein Planungsprozess vereinbart, der ein interdisziplinäres und qualifiziertes Planungsverfahren sowie eine angemessene Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger umfassen soll.
Das Programm konzentriert sich auf die Schaffung von multifunktionaler Plätzen, die auch die Konzepte der wassersensiblen Stadt umfassen.
Förderkulisse
Das gesamte Berliner Stadtgebiet
Förderfähige Maßnahmen der dezentralen Regenwasserbewirtschaftung
Das Programm zielt u.a. darauf ab, Regenwasser besser zu nutzen, um den Wasserverbrauch zu reduzieren, Überflutungen zu vermeiden und die lokale Umwelt zu verbessern. Die nachhaltige Wasserbewirtschaftung wird innerhalb des Berliner Plätzeprogramms gefördert.
Durch das Plätzeprogramm können auch bauvorbereitende Maßnahmen finanziert werden. Hierzu zählen die Beauftragung von Gutachten, die Durchführung von diskursiven Gestaltungsverfahren und Bürgerbeteiligungen.
Förderberechtigte
Bezirke
Förderart
Zuschuss
Hier erfahren Sie mehr zum Berliner Plätzeprogramm
Bundesweite Förderprogramme
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude – kurz BEG – fasst frühere Förderprogramme zur Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien im Gebäudebereich zusammen und unterstützt unter anderem den Einsatz neuer Heizungsanlagen, die Optimierung bestehender Heizungsanlagen, Maßnahmen an der Gebäudehülle und den Einsatz optimierter Anlagentechnik.
Dieses Förderprogramm wird von dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) betreut.
Förderkulisse
bundesweit
Förderfähige Maßnahmen der dezentralen Regenwasserbewirtschaftung
Einzelmaßnahmen (BEG EM): Dach- und Fassadenbegrünung; Erhalt und Neuanlage auf Bestandsgebäuden (Wohn- und Nichtwohngebäude) mit Mindestinvestitionsvolumen von 300 Euro (brutto).
Förderberechtigte
- Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften
- Contractoren
- kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände sowie rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, sofern diese zu Zwecken der Daseinsvorsorge handeln
- KöR, AöR (z. B. Kammern oder Verbände)
- gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
- Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmen und kommunale Unternehmen
Wenn der Antragsteller nicht der Eigentümer des Gebäudes ist, ist er nur dann antragberechtigt, wenn auch der Gebäudeeigentümer antragsberechtigt ist und dieser vor Antragsstellung über die Inanspruchnahme der Förderung sowie über die Höhe des maximalen Förderbetrags informiert wurde.
Förderart
Anteilfinanzierung durch einen nicht rückzahlbaren Investitionszuschuss. Daneben kann ein zinsgünstiger Ergänzungskredit für die Finanzierung förderfähiger Ausgaben beantragt werden. Selbstnutzenden Eigentümern, mit einem zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90 000 Euro, wird für die selbst genutzte Wohneinheit ein zusätzlicher Zinsvorteil gewährt.
Förderzeitraum
Seit 2021.
Hier erfahren Sie mehr zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude – kurz BEG – fasst frühere Förderprogramme zur Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien im Gebäudebereich zusammen und unterstützt unter anderem den Einsatz neuer Heizungsanlagen, die Optimierung bestehender Heizungsanlagen, Maßnahmen an der Gebäudehülle und den Einsatz optimierter Anlagentechnik.
Dieses Förderprogramm wird von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) betreut.
Förderkulisse
bundesweit
Förderfähige Maßnahmen der dezentralen Regenwasserbewirtschaftung
- Dach- und Fassadenbegrünung; Erhalt und Neuanlage auf Bestandsgebäuden (Wohn- und Nichtwohngebäude).
- Maßnahmen sind nur förderfähig im Rahmen einer Sanierung von Bestandsgebäuden zu Effizienzhäusern.
- Energetische Fachplanung, Baubegleitplanung und Nachhaltigkeitszertifizierungen, insofern diese im Zusammenhang mit der Umsetzung der geförderten Maßnahmen stehen.
Förderberechtigte
Tilgungszuschüsse:
- Privatpersonen
- Einzelunternehmer:innen
- freiberuflich Tätige
- in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden
- kommunale Unternehmen
- gemeinnützige Organisationen und Kirchen
- Geschäftsbanken, Genossenschaftsbanken und Sparkassen
- Contracting-Geber:innen, die Energie-Dienstleistungen an Nichtwohngebäuden erbringen
- Kommunale Gebietskörperschaften
- Deren rechtliche unselbständige Eigenbetriebe
- Gemeindeverbände und kommunale Zweckverbände
Zuschuss:
- Kommunale Gebietskörperschaften
- Deren rechtliche unselbständige Eigenbetriebe
- Gemeindeverbände und kommunale Zweckverbände
Förderart
- Kredit mit Zinsverbilligung und Tilgungszuschuss
- Tilgungszuschüsse
- Zuschüsse (nur kommunale Antragsteller)
Wohngebäude: Kredit 261, Kredit 264, Kredit 464
(Dach- und Fassadenbegrünung sind nur als Teil einer Komplettsanierung zum Effizienzhaus förderfähig.)
Nichtwohngebäude: Kredit 263, Kredit 264, Kredit 464
Förderzeitraum
Seit 2021.
Hier erfahren sie mehr zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Das KfW-Umweltprogramm fördert Investitionen, von Unternehmen und Freiberuflichen die die Umweltsituation und den Klimaschutz verbessern und/oder Ressourcen schonen. Dazu zählen unter anderem Maßnahmen zum umwelt-, natur- und ressourcenschonenden und kreislauforientierten Wirtschaften, zur Verbesserung des Klimaschutzes oder zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels.
Förderkulisse
Das KfW-Umweltprogramm ist eine bundesweite Förderung und kann für Vorhaben in ganz Deutschland genutzt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch Vorhaben im Ausland förderfähig. Dies ist im Einzelfall anhand der aktuellen KfW-Vorgaben zu prüfen.
Förderfähige Maßnahmen der dezentralen Regenwasserbewirtschaftung
Maßnahmen der dezentralen Regenwasserbewirtschaftung werden im KfW-Umweltprogramm seit Ende 2026 nicht mehr pauschal als eigner Förderbereich aufgeführt. Eine Förderung kann jedoch im Einzelfall möglich sein, wenn die Maßnahmen einer förderfähigen betrieblichen Umweltschutzinvestition zugeordnet werden kann:
- Maßnahmen zur Kreislaufführung von Wasser, zur Wassereinsparung sowie zur Nutzung von aufbereiteten Grauwasser als Betriebswasser,
- technische Klimaanpassungsmaßnahmen auf dem eigenen Werksgeländer, etwas zur Stärkung der Resilienz baulicher oder digitaler Infrastruktur im Bereich Wasser und Abwasser,
- Maßnahmen zur Sicherung von Gefahrenstoffen vor Extremwetterereignissen und Naturkatastrophen,
- Maßnahmen zum vorsorgenden Boden-, Grundwasser- und Gewässerschutz
- Maßnahmen zur Sanierung von Umweltschäden, zum Beispiel bei Beeinträchtigungen der Qualität von Boden, Oberflächengewässern oder Grundwasser,
- Aufwendungen für Planungs- und Umsetzungsbegleitung, sofern sie mit einer förderfähigen betrieblichen Umweltschutzinvestition verbunden sind.
Ob konkrete Maßnahmen wie Entsiegelung, Versickerung, Retention, Regenwassernutzung, Regenwasserbehandlung, Dach- oder Fassadenbegrünung förderfähig sind, sollte im Einzelfall anhand der aktuellen KfW-Vorgaben und über den jeweiligen Finanzierungspartner geprüft werden.
Förderberechtigte
- Förderberechtigt sind Unternehmen jeder Größe, Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer sowie freiberuflich Tätige mit Sitz in Deutschland oder im Ausland. Für Vorhaben innerhalb der EU können außerdem Tochtergesellschaften deutscher Unternehmen und Joint Ventures mit Sitz in der EU förderfähig sein.
- (für 240) Gefördert werden große und mittlere Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern und mehr als 10 Mio. Euro Umsatz
- (für 241) Gefördert werden kleine Unternehmen, im Sinne der Definition der Europäischen Union, mit weniger als 50 Mitarbeiter oder einer Jahresbilanzsummer von höchstens 10 Mio. Euro.
- Nicht förderfähig sind unter anderem Bund, Länder, Kommunen und kommunale Eigenbetriebe.
Förderart
Die Förderung erfolgt als zinsgünstiger Kredit. Pro Vorhaben können bis zu 25 Mio. Euro finanziert werden; ein Mindestbetrag besteht nicht. Es können bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten abgedeckt werden. Die Auszahlung erfolgt zu 100 % des zugesagten Kreditbetrags und ist innerhalb von zwölf Monaten nach Zusage in einer Summe oder in Teilbeträgen abrufbar.
Die Mindestlaufzeit beträgt zwei Jahre. Je nach Vorhaben sind Laufzeiten von bis zu 20 Jahre und eine Zinsbindung von bis zu zehn Jahren möglich. Der individuelle Zinssatz wird durch den Finanzierungspartner auf Grundlage der wirtschaftlichen Verhältnisse und der Sicherheiten festgelegt (Konditionsübersicht).
Hier erfahren Sie mehr zum KfW – Umweltprogramm
Förderkulisse
Das KfW-Programm „Natürlicher Klimaschutz in Kommunen“ ist eine bundesweite Förderung.
Förderfähige Maßnahmen der dezentralen Regenwasserbewirtschaftung
In Modul A „Umstellung auf naturnahes Grünflächenmanagement“ können Entsiegelungsmaßnahmen umgesetzt werden, um naturnahe Grünflächen anzulegen (Voraussetzung ist die Erstellung eines Pflegekonzepts oder –plans).
In Modul B „Pflanzung von Bäumen“ können neben Neupflanzungen auch nachträglich Standorte optimiert werden, um Bestandsbäume zu erhalten.
In Modul C „Schaffung von Naturoasen“ können Entsiegelungsmaßnahmen zur Schaffung von kleinen, lokalklimatisch wirksamen Parkanlagen (Pikoparks), Naturerfahrungsräumen, urbanen Waldgärten und urbanen Wälder umgesetzt werden. Außerdem können innerörtliche Kleingewässer renaturiert und Neupflanzungen bis zu drei Jahre gepflegt werden.
In Modul D „Entsiegelung und Wiederherstellung von Bodenfunktion“ können Flächen fachgerecht entsiegelt und die natürliche Bodenfunktion wiederhergestellt werden. Auch die Erstellung von Entsiegelungskonzepten wird gefördert.
Förderberechtigte
- kommunale Gebietskörperschaften (Städte, Gemeinden, Landkreise)
- Gemeindeverbände
- Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften
- kommunale Zweckverbände
- Weitere Körperschaften des öffentlichen Rechts, sofern sie nicht dem Bund oder den Ländern zuzuordnen sind.
Sie können den Zuschuss auch in interkommunaler Zusammenarbeit beantragen oder den Zuschuss weiterleiten (z.B. an Stadtwerke, Kirchen, kommunale Wohnungsunternehmen oder Vereine).
Förderart
- Der KfW-Zuschuss 444 beträgt 80 % der förderfähigen Kosten bzw. 90 % (für finanzschwache Kommunen bei Nachweis einer Haushaltsnotlage).
- Die Kosten für Entsiegelungsmaßnahmen, in den Modulen A und D, sollen nicht mehr als 20 % der beantragten Projektmittel für die entsprechende Maßnahme einnehmen.
- Die förderfähigen Personalkosten betragen maximal 72.000 Euro je Modul in den Modulen A bis C und maximal 144.000 Euro im Modul D, d. h. Sie erhalten hierfür maximal 324.000 Euro (Module A bis D bei 90% Zuschuss).
- Für die Gesamtkosten der Maßnahme D.1 gilt ein Höchstbetrag von 224.000 Euro, aufgeteilt auf Personal- und auf Sachkosten für das Konzept – letzteres in Höhe von maximal 80.000 Euro. Für die Gesamtkosten der Maßnahme D.2 gilt ein Höchstbetrag von 1.000.000 Euro.
Hier erfahren Sie mehr zum KfW-Programm „Natürlicher Klimaschutz in Kommunen“.