Fördermittelübersicht
Unterstützung von Stadt und Staat

Regenwasser vor Ort zu bewirtschaften wird gefördert und spart Geld. Welche Programme und Einsparmöglichkeiten es gibt, erfahren Sie hier.

06. Juli 2023
Intensive Dachbegrünung auf dem LIVING Berlin in Berlin-Charlottenburg
Intensive Dachbegrünung auf dem LIVING Berlin in Berlin-Charlottenburg

Fakt ist: Die Umsetzung von Maßnahmen dezentraler Regenwasserbewirtschaftung lohnt sich aus ökologischer Sicht. Sie bietet Ihnen vielfältige Vorteile, die sich nur schwer in Euro beziffern lassen. Nicht-monetäre Beiträge, etwa zur Verbesserung des Stadtklimas, der Biodiversität oder der Aufenthaltsqualität, sollten Sie somit unbedingt in die Entscheidung für oder gegen ein Gründach, eine Versickerungsmulde oder Entsiegelungsmaßnahme einbeziehen.

 

Fakt ist aber auch: ihre Umsetzung kostet Geld und muss sich daher rechnen. Das Land Berlin, das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) stellen Fördermittel zur Verfügung. Zudem sind Einsparungen bei der Niederschlagswassergebühr möglich.

 

Die folgende Übersicht zeigt, welches Förderprogramm für Sie infrage kommt. Über einige Programme erfahren Sie in gesonderten Artikeln mehr. Auf dem Gebiet der Förderung tut sich gerade viel. Bei Rückfragen können Sie jederzeit mit uns in Kontakt treten. Wir unterstützen Sie gerne auf Ihrem Weg durch den Förderdschungel.

Förderkulisse

Projekte im gesamten Stadtgebiet Berlins

 

Förderfähige Maßnahmen der dezentralen Regenwasserbewirtschaftung

alle

 

Förderberechtigte

  • Hauptverwaltung und Bezirksverwaltungen und nachgeordnete Einrichtungen
  • Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts
  • gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Einrichtungen
  • öffentliche Unternehmen
  • landeseigene Berliner Wohnungsbaugesellschaften
  • private Unternehmen (Der Aufruf 4.4 für die Umsetzung des Schwammstadtprinzips an Berliner Unternehmensstandorten läuft bis zum 30.09.2024.)

 

Förderart

Zuschuss vom Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und Land Berlin

 

Hier erfahren Sie mehr über BENE 2.

Das Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm (BEK) befindet sich zurzeit in Überarbeitung. Auf der Seite der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz werden Sie informiert, sobald es Neuigkeiten gibt.

 

Förderkulisse

ganz Berlin

 

Förderfähige Maßnahmen der dezentralen Regenwasserbewirtschaftung

alle, außer Dach- und Fassadenbegrünung (Vorhaben mit Gesamtausgaben > 20.000 €)

 

Förderberechtigte

  • Hauptverwaltung
  • Bezirksverwaltungen
  • KöR, AöR, SöR
  • gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Einrichtungen

 

Förderart

Zuschuss

Förderkulisse

begrenzt auf Bestandsgebäude in ausgewählten Stadtgebieten
(mit hoher Dichte an Bestandsgebäuden, Gründefizit, hoher Wärme- und Luftbelastung, besonderem Bedarf an Regenwasserrückhaltung zur Entlastung der Kanalisation)

 

Förderfähige Maßnahmen der dezentralen Regenwasserbewirtschaftung

Dachbegrünung

Fassadenbegrünung

 

Förderberechtigte

  • Grundeigentümer:innen
  • sonstige Verfügungsberechtigte wie Erbbauberechtigte
  • Initiativ- und Interessengruppen, Vereine, Begegnungsstätten, Wohneinrichtungen etc. (mit Erlaubnis der Verfügungsberechtigten)

 

Förderart

Zuschuss vom Land Berlin

 

Hier erfahren Sie mehr über GründachPLUS.

Förderkulisse

bundesweit

 

Förderfähige Maßnahmen der dezentralen Regenwasserbewirtschaftung

Einzelmaßnahmen (BEG EM): Dach- und Fassadenbegrünung; Erhalt und Neuanlage auf Bestandsgebäuden (Wohn- und Nichtwohngebäude)

 

Förderberechtigte

  • Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften
  • freiberuflich Tätige
  • kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände sowie rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, sofern diese zu Zwecken der Daseinsvorsorge handeln
  • KöR, AöR (z. B. Kammern oder Verbände)
  • gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
  • Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmen und kommunale Unternehmen
  • sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften

Die Antragsberechtigung gilt für Eigentümer:innen, Pächter:innen oder Mieter:innen des Grundstücks, Grundstücksteils, Gebäudes oder Gebäudeteils, auf oder in dem die Maßnahme umgesetzt werden soll, sowie für Contractoren (erbringen Leistungen im Auftrag eines Dritten).

 

Förderart

Zuschuss

 

Hier erfahren Sie mehr zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

 

Förderkulisse

bundesweit

 

Förderfähige Maßnahmen der dezentralen Regenwasserbewirtschaftung

Dach- und Fassadenbegrünung; Erhalt und Neuanlage auf Bestandsgebäuden (Wohn- und Nichtwohngebäude)

 

Förderberechtigte

Wohngebäude:

  • alle, die eine Wohnimmobilie sanieren
  • Contracting-Geber:innen

 

Nichtwohngebäude:

  • Privatpersonen
  • Einzelunternehmer:innen
  • freiberuflich Tätige
  • in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden
  • kommunale Unternehmen
  • gemeinnützige Organisationen und Kirchen
  • Geschäftsbanken, Genossenschaftsbanken und Sparkassen
  • Contracting-Geber:innen, die Energie-Dienstleistungen an Nichtwohngebäuden erbringen

 

Förderart

Wohngebäude: Kredit 261

(Dach- und Fassadenbegrünung sind nur als Teil einer Komplettsanierung zum Effizienzhaus förderfähig.)

Nichtwohngebäude: Kredit 263

 

 

Förderkulisse

Das Kfw-Umweltprogramm ist eine bundesweite Förderung. Projekte in ganz Deutschland sind förderfähig. Auch Vorhaben im Ausland werden unterstützt, wenn die Projektdurchführung maßgeblich durch deutsche Beteiligung geschieht.

 

Förderfähige Maßnahmen der dezentralen Regenwasserbewirtschaftung

Alle

 

Modul „Natürliche Klimaschutzmaßnahmen“

 

  • Entsiegelung befestigter Flächen im Verbund mit biodiversitätsfördernden Renaturierungsmaßnahmen und Maßnahmen zur Wiederherstellung der natürlichen Bodenfunktionen sowie dazu ggf. notwendige Rückbaumaßnahmen (Fundamente und Leitungen)

 

  • Pflanzung nicht invasiver und standorttypischer Bäume und Sträucher, einschließlich erforderlicher vorbereitender Arbeiten, wie Leitungsverlagerungen, nachträgliche Standortoptimierung zum Erhalt bestehender Bäume sowie Pflanz- und Bewässerungssystemen zur Verbesserung von Standortbedingungen von Bäumen, insbesondere mit dem Ziel einer Nutzung von Niederschlagswasser

 

  • Begrünung von Gebäuden (Neuanlage auf Dächern und an Fassaden) einschließlich Bewässerungssystemen. Gründächer werden, bei Beschränkung auf die für die Errichtung des Gründachs entfallenden Kosten, auch in Kombination mit der Installation von Solaranlagen gefördert

 

  • Dezentrales, integriertes Niederschlags- und Wassermanagement: Maßnahmen zur dezentralen Ableitung, Retention, Versickerung, Nutzung und Verdunstung von Niederschlagswasser, zur Anreicherung des Grundwassers sowie zur Behandlung von Regen oder Grauwasser zur Nutzung als Brauchwasser in Unternehmen. Dies umfasst beispielsweise Maßnahmen zur Reduzierung der Abflussbereitschaft und Verbesserung der Speicherfähigkeit befestigter und unbefestigter Flächen, die Anlage von Rigolen, Mulden, Zisternen, naturnahen Wasserflächen und die Installation von Anlagen zur Aufbereitung und Nutzung von Regen- oder Grauwasser.

 

  • Als Nebenkosten förderfähig sind auch die Vorhaben bezogenen Aufwendungen für die Planung sowie die Umsetzungsbegleitung von investiven Maßnahmen, für die Aufstellung von Pflegekonzepten und -plänen und notwendige Gutachten, für die Schulung von Personal zur Sicherstellung einer naturnahen Grünpflege sowie, als Bestandteil einer investiven Maßnahme, für die fachliche Begleitung und Unterstützung der Anwuchs- und Entwicklungspflege. Die förderfähigen Nebenkosten sind auf einen Anteil von maximal 20 Prozent der förderfähigen Investitionen des Projektes begrenzt.

 

Förderberechtigte

Mit Sitz in Deutschland oder im Ausland:

  • Unternehmen jeder Größe
  • Einzelunternehmrinnen und Einzelunternehmer
  • Freiberufliche Tätige

 

Für Vorhaben im Ausland: auch Tochter­gesellschaften deutscher Unternehmen und Joint Ventures mit maß­geblicher deutscher Beteiligung im Ausland

 

Förderart

Darlehen

  • bis zu 25 Mio. Euro Kreditbetrag
  • ab 2,39% effektivem Jahreszins
  • den Kredit erhalten Sie mit einem Tilgungszuschuss von bis zu 60% bei Modul „Natürliche Klimaschutzmaßnahmen“

 

Hier erfahren Sie mehr zum KfW – Umweltprogramm

Förderkulisse

Das KfW-Programm „Natürlicher Klimaschutz in Kommunen“ ist eine bundesweite Förderung.

 

Förderfähige Maßnahmen der dezentralen Regenwasserbewirtschaftung

In Modul A „Umstellung auf naturnahes Grünflächenmanagement“ können Entsiegelungsmaßnahmen umgesetzt werden, um naturnahe Grünflächen anzulegen (Voraussetzung ist die Erstellung eines Pflegekonzepts oder –plans).

 

In Modul B „Pflanzung von Bäumen“ können neben Neupflanzungen auch nachträglich Standorte optimiert werden, um Bestands­bäume zu erhalten.

 

In Modul C „Schaffung von Naturoasen“ können Entsiegelungsmaßnahmen zur Schaffung von kleinen, lokalklimatisch wirksamen Parkanlagen (Pikoparks), Naturerfahrungsräumen, urbanen Waldgärten und urbanen Wälder umgesetzt werden. Außerdem können innerörtliche Kleingewässer renaturiert und Neupflanzungen bis zu drei Jahre gepflegt werden.

 

Förderberechtigte

  • kommunale Gebietskörperschaften (Städte, Gemeinden, Landkreise)
  • Gemeindeverbände
  • Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften
  • kommunale Zweckverbände
  • Weitere Körperschaften des öffentlichen Rechts, sofern sie nicht dem Bund oder den Ländern zuzuordnen sind.

Sie können den Zuschuss auch in interkommunaler Zusammenarbeit beantragen oder den Zuschuss weiterleiten (z.B. an Stadtwerke, Kirchen, kommunale Wohnungsunternehmen oder Vereine).

 

Förderart

Der KfW-Zuschuss 444 beträgt 80 % der förderfähigen Kosten bzw. 90 % (für finanzschwache Kommunen bei Nachweis einer Haushaltsnotlage).

 

Die Kosten für Entsiegelungsmaßnahmen sollen nicht mehr als 20 % der beantragten Projektmittel für die entsprechende Maßnahme einnehmen.

 

Die förderfähigen Personalkosten betragen maximal 72.000 Euro je Modul, d. h. Sie erhalten hierfür maximal 194.400 Euro (bei 90% Zuschuss).

 

 

Hier erfahren Sie mehr zum KfW-Programm „Natürlicher Klimaschutz in Kommunen“.

Förderkulisse

Das gesamte Berliner Stadtgebiet

 

Förderfähige Maßnahmen der dezentralen Regenwasserbewirtschaftung

Das Programm zielt u.a. darauf ab, Regenwasser besser zu nutzen, um den Wasserverbrauch zu reduzieren, Überflutungen zu vermeiden und die lokale Umwelt zu verbessern. Die nachhaltige Wasserbewirtschaftung wird innerhalb des Berliner Plätzeprogramms gefördert.

Durch das Plätzeprogramm können auch bauvorbereitende Maßnahmen finanziert werden. Hierzu zählen die Beauftragung von Gutachten, die Durchführung von diskursiven Gestaltungsverfahren und Bürgerbeteiligungen.

 

 

Förderberechtigte

Bezirke

 

Förderart

Zuschuss

 

Hier erfahren Sie mehr zum Berliner Plätzeprogramm

Förderkulisse

Das Förderprogramm »Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen« ist eine bundesweite Förderung. Projekte in ganz Deutschland sind förderfähig.

 

Förderfähige Maßnahmen der dezentralen Regenwasserbewirtschaftung

Alle

 

Förderschwerpunkt 1: die Erstellung von Konzepten zur nachhaltigen Anpassung an die Klimakrise

 

Förderschwerpunkt 2: die Umsetzung von vorbildhaften Maßnahmen zur Anpassung an die Klimakrise auf der Grundlage von Klimaanpassungskonzepten

 

Förderschwerpunkt 3: die übergeordnete Unterstützung durch »Beauftragte für Klimaanpassung in der Sozialwirtschaft« (Personalausgabenförderung).

 

Förderberechtigte

  • Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts wie zum Beispiel Kommunen und Kirchengemeinden (ausgenommen sind Bundesländer und deren Einrichtungen)
  • Gemeinnützige Vereine, Verbände, Stiftungen und gemeinnützige Unternehmen des Privatrechts wie zum Beispiel Wohlfahrtsverbände

Weitere Voraussetzungen:

  • Bezug zu vulnerablen Personengruppen
  • Die soziale Einrichtung sollte bereits von Auswirkungen der Klimakrise betroffen sein.

 

Förderart

Zuschuss

 

Förderschwerpunkt 1: maximal 70 000 €

 

Förderschwerpunkt 2: maximal 500 000€

 

Förderschwerpunkt 3: maximal 175 000€

 

Hier erfahren Sie mehr zum Bundeförderprogramm der Klimaanpassung sozialer Einrichtungen

Sparen bei der Niederschlagswassergebühr

Einige Maßnahmen der dezentralen Regenwasserbewirtschaftung rechnen sich im Laufe ihrer Lebensdauer auch ohne direkte Förderung, da sich durch ihre Umsetzung Einsparungen bei der Niederschlagswassergebühr erzielen lassen.

 

Die Niederschlagswassergebühr beträgt zurzeit 1,809 Euro pro Quadratmeter entwässerte Grundfläche und Jahr. Sie wird nach der bebauten und befestigten – also versiegelten – Fläche bemessen, von der aus Niederschlagswasser in die öffentliche Kanalisation eingeleitet wird. Durch Gründächer, Versickerungsmulden, Zisternen und Entsiegelungsmaßnahmen können Sie die Flächenanteile, die für die Gebührenerhebung herangezogen werden, reduzieren.

 

Die Höhe der Minderung hängt davon ab, welche Maßnahme Sie für die Bewirtschaftung des Regenwassers wählen und wie groß diese dimensioniert ist. Beispielsweise erwirken Gründächer je nach Aufbauart eine Minderung von 50 bis 80 Prozent. Weiterführende Informationen der Berliner Wasserbetriebe zu den Möglichkeiten und Bedingungen für die Minderung der Niederschlagswassergebühr finden Sie im § 5 sowie in Anlage 1 und 2 der Abwassergebührensatzung (AGKS).

 

Zur Prüfung, ob im Einzelfall eine weitere Minderung der Niederschlagswassergebühr erfolgen kann, reichen Sie einen formlosen Antrag bei den Berliner Wasserbetrieben ein.