Fakt ist: Die Umsetzung von Maßnahmen dezentraler Regenwasserbewirtschaftung lohnt sich aus ökologischer Sicht. Sie bietet Ihnen vielfältige Vorteile, die sich nur schwer in Euro beziffern lassen. Nicht-monetäre Beiträge, etwa zur Verbesserung des Stadtklimas, der Biodiversität oder der Aufenthaltsqualität, sollten Sie somit unbedingt in die Entscheidung für oder gegen ein Gründach, eine Versickerungsmulde oder Entsiegelungsmaßnahme einbeziehen.
Fakt ist aber auch: ihre Umsetzung kostet Geld und muss sich daher rechnen. Das Land Berlin, das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) stellen Fördermittel zur Verfügung. Zudem sind Einsparungen bei der Niederschlagswassergebühr möglich.
Die folgende Übersicht zeigt, welches Förderprogramm für Sie infrage kommt. Über einige Programme erfahren Sie in gesonderten Artikeln mehr. Auf dem Gebiet der Förderung tut sich gerade viel. Bei Rückfragen können Sie jederzeit mit uns in Kontakt treten. Wir unterstützen Sie gerne auf Ihrem Weg durch den Förderdschungel.
BENE II
Das Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE) II befindet sich zurzeit in Überarbeitung. Auf der Seite der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt werden Sie informiert, sobald es Neuigkeiten gibt.
Förderkulisse
Projekte im gesamten Stadtgebiet Berlins
Förderfähige Maßnahmen der dezentralen Regenwasserbewirtschaftung
alle
Förderberechtigte
- Hauptverwaltungen, sowie deren nachgeordnete Behörden und Bezirksverwaltungen
- KöR, AöR, SöR
- gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Einrichtungen
- öffentliche Unternehmen
- Unternehmen und Unternehmenskooperationen
Förderart
Zuschuss vom Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und Land Berlin
BEK – Förderschwerpunkt Klimaanpassung
Das Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm (BEK) befindet sich zurzeit in Überarbeitung. Auf der Seite der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz werden Sie informiert, sobald es Neuigkeiten gibt.
Förderkulisse
ganz Berlin
Förderfähige Maßnahmen der dezentralen Regenwasserbewirtschaftung
alle, außer Dach- und Fassadenbegrünung (Vorhaben mit Gesamtausgaben > 20.000 €)
Förderberechtigte
- Hauptverwaltung
- Bezirksverwaltungen
- KöR, AöR, SöR
- gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Einrichtungen
Förderart
Zuschuss
GründachPLUS
Förderkulisse
begrenzt auf Bestandsgebäude in ausgewählten Stadtgebieten
(mit hoher Dichte an Bestandsgebäuden, Gründefizit, hoher Wärme- und Luftbelastung, besonderem Bedarf an Regenwasserrückhaltung zur Entlastung der Kanalisation)
Förderfähige Maßnahmen der dezentralen Regenwasserbewirtschaftung
Dachbegrünung
Fassadenbegrünung
Förderberechtigte
- Grundeigentümer:innen
- sonstige Verfügungsberechtigte wie Erbbauberechtigte
- Initiativ- und Interessengruppen, Vereine, Begegnungsstätten, Wohneinrichtungen etc. (mit Erlaubnis der Verfügungsberechtigten)
Förderart
Zuschuss vom Land Berlin
Hier erfahren Sie mehr über GründachPLUS.
BAFA BEG
Förderkulisse
bundesweit
Förderfähige Maßnahmen der dezentralen Regenwasserbewirtschaftung
Einzelmaßnahmen (BEG EM): Dach- und Fassadenbegrünung; Erhalt und Neuanlage auf Bestandsgebäuden (Wohn- und Nichtwohngebäude)
Förderberechtigte
- Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften
- freiberuflich Tätige
- kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände sowie rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, sofern diese zu Zwecken der Daseinsvorsorge handeln
- KöR, AöR (z. B. Kammern oder Verbände)
- gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
- Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmen und kommunale Unternehmen
- sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften
Die Antragsberechtigung gilt für Eigentümer:innen, Pächter:innen oder Mieter:innen des Grundstücks, Grundstücksteils, Gebäudes oder Gebäudeteils, auf oder in dem die Maßnahme umgesetzt werden soll, sowie für Contractoren (erbringen Leistungen im Auftrag eines Dritten).
Förderart
Zuschuss
Hier erfahren Sie mehr zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
KfW BEG
Förderkulisse
bundesweit
Förderfähige Maßnahmen der dezentralen Regenwasserbewirtschaftung
Dach- und Fassadenbegrünung; Erhalt und Neuanlage auf Bestandsgebäuden (Wohn- und Nichtwohngebäude)
Förderberechtigte
Wohngebäude:
- alle, die eine Wohnimmobilie sanieren
- Contracting-Geber:innen
Nichtwohngebäude:
- Privatpersonen
- Einzelunternehmer:innen
- freiberuflich Tätige
- in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden
- kommunale Unternehmen
- gemeinnützige Organisationen und Kirchen
- Geschäftsbanken, Genossenschaftsbanken und Sparkassen
- Contracting-Geber:innen, die Energie-Dienstleistungen an Nichtwohngebäuden erbringen
Förderart
Wohngebäude: Kredit 261
(Dach- und Fassadenbegrünung sind nur als Teil einer Komplettsanierung zum Effizienzhaus förderfähig.)
Nichtwohngebäude: Kredit 263
Sparen bei der Niederschlagswassergebühr
Einige Maßnahmen der dezentralen Regenwasserbewirtschaftung rechnen sich im Laufe ihrer Lebensdauer auch ohne direkte Förderung, da sich durch ihre Umsetzung Einsparungen bei der Niederschlagswassergebühr erzielen lassen.
Die Niederschlagswassergebühr beträgt zurzeit 1,809 Euro pro Quadratmeter entwässerte Grundfläche und Jahr. Sie wird nach der bebauten und befestigten – also versiegelten – Fläche bemessen, von der aus Niederschlagswasser in die öffentliche Kanalisation eingeleitet wird. Durch Gründächer, Versickerungsmulden, Zisternen und Entsiegelungsmaßnahmen können Sie die Flächenanteile, die für die Gebührenerhebung herangezogen werden, reduzieren.
Die Höhe der Minderung hängt davon ab, welche Maßnahme Sie für die Bewirtschaftung des Regenwassers wählen und wie groß diese dimensioniert ist. Beispielsweise erwirken Gründächer je nach Aufbauart eine Minderung von 50 bis 80 Prozent. Weiterführende Informationen der Berliner Wasserbetriebe zu den Möglichkeiten und Bedingungen für die Minderung der Niederschlagswassergebühr finden Sie im § 5 sowie in Anlage 1 und 2 der Abwassergebührensatzung (AGKS).
Zur Prüfung, ob im Einzelfall eine weitere Minderung der Niederschlagswassergebühr erfolgen kann, reichen Sie einen formlosen Antrag bei den Berliner Wasserbetrieben ein.