Förderung
Unterstützung von Stadt und Staat

Regenwasser vor Ort zu bewirtschaften wird gefördert und spart Geld. Ein Überblick.

12. Dezember 2022

Fakt ist: Die Umsetzung von Maßnahmen dezentraler Regenwasserbewirtschaftung lohnt sich aus ökologischer Sicht. Sie bietet Ihnen vielfältige Vorteile, die sich nur schwer in Euro beziffern lassen. Nicht-monetäre Beiträge, etwa zur Verbesserung des Stadtklimas, der Biodiversität oder der Aufenthaltsqualität, sollten Sie somit unbedingt in die Entscheidung für oder gegen ein Gründach, eine Versickerungsmulde oder Entsiegelungsmaßnahme einbeziehen.

 

Fakt ist aber auch: ihre Umsetzung kostet Geld und muss sich daher rechnen. Das Land Berlin, das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) stellen Fördermittel zur Verfügung. Zudem sind Einsparungen bei der Niederschlagswassergebühr möglich.

 

Die folgende Übersicht zeigt, welches Förderprogramm für Sie infrage kommt. Über einige Programme erfahren Sie in gesonderten Artikeln mehr. Auf dem Gebiet der Förderung tut sich gerade viel. Bei Rückfragen können Sie jederzeit mit uns in Kontakt treten. Wir unterstützen Sie gerne auf Ihrem Weg durch den Förderdschungel.

Das Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE) II befindet sich zurzeit in Überarbeitung. Auf der Seite der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt werden Sie informiert, sobald es Neuigkeiten gibt.

 

Förderkulisse

Projekte im gesamten Stadtgebiet Berlins

 

Förderfähige Maßnahmen der dezentralen Regenwasserbewirtschaftung

alle

 

Förderberechtigte

  • Hauptverwaltungen, sowie deren nachgeordnete Behörden und Bezirksverwaltungen
  • KöR, AöR, SöR
  • gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Einrichtungen
  • öffentliche Unternehmen
  • Unternehmen und Unternehmenskooperationen

 

Förderart

Zuschuss vom Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und Land Berlin

Das Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm (BEK) befindet sich zurzeit in Überarbeitung. Auf der Seite der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz werden Sie informiert, sobald es Neuigkeiten gibt.

 

Förderkulisse

ganz Berlin

 

Förderfähige Maßnahmen der dezentralen Regenwasserbewirtschaftung

alle, außer Dach- und Fassadenbegrünung (Vorhaben mit Gesamtausgaben > 20.000 €)

 

Förderberechtigte

  • Hauptverwaltung
  • Bezirksverwaltungen
  • KöR, AöR, SöR
  • gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Einrichtungen

 

Förderart

Zuschuss

Förderkulisse

begrenzt auf Bestandsgebäude in ausgewählten Stadtgebieten
(mit hoher Dichte an Bestandsgebäuden, Gründefizit, hoher Wärme- und Luftbelastung, besonderem Bedarf an Regenwasserrückhaltung zur Entlastung der Kanalisation)

 

Förderfähige Maßnahmen der dezentralen Regenwasserbewirtschaftung

Dachbegrünung

Fassadenbegrünung

 

Förderberechtigte

  • Grundeigentümer:innen
  • sonstige Verfügungsberechtigte wie Erbbauberechtigte
  • Initiativ- und Interessengruppen, Vereine, Begegnungsstätten, Wohneinrichtungen etc. (mit Erlaubnis der Verfügungsberechtigten)

 

Förderart

Zuschuss vom Land Berlin

 

Hier erfahren Sie mehr über GründachPLUS.

Förderkulisse

bundesweit

 

Förderfähige Maßnahmen der dezentralen Regenwasserbewirtschaftung

Einzelmaßnahmen (BEG EM): Dach- und Fassadenbegrünung; Erhalt und Neuanlage auf Bestandsgebäuden (Wohn- und Nichtwohngebäude)

 

Förderberechtigte

  • Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften
  • freiberuflich Tätige
  • kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände sowie rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, sofern diese zu Zwecken der Daseinsvorsorge handeln
  • KöR, AöR (z. B. Kammern oder Verbände)
  • gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
  • Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmen und kommunale Unternehmen
  • sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften

Die Antragsberechtigung gilt für Eigentümer:innen, Pächter:innen oder Mieter:innen des Grundstücks, Grundstücksteils, Gebäudes oder Gebäudeteils, auf oder in dem die Maßnahme umgesetzt werden soll, sowie für Contractoren (erbringen Leistungen im Auftrag eines Dritten).

 

Förderart

Zuschuss

 

Hier erfahren Sie mehr zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

 

Förderkulisse

bundesweit

 

Förderfähige Maßnahmen der dezentralen Regenwasserbewirtschaftung

Dach- und Fassadenbegrünung; Erhalt und Neuanlage auf Bestandsgebäuden (Wohn- und Nichtwohngebäude)

 

Förderberechtigte

 

Wohngebäude:

  • alle, die eine Wohnimmobilie sanieren
  • Contracting-Geber:innen

 

Nichtwohngebäude:

  • Privatpersonen
  • Einzelunternehmer:innen
  • freiberuflich Tätige
  • in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden
  • kommunale Unternehmen
  • gemeinnützige Organisationen und Kirchen
  • Geschäftsbanken, Genossenschaftsbanken und Sparkassen
  • Contracting-Geber:innen, die Energie-Dienstleistungen an Nichtwohngebäuden erbringen

 

Förderart

 

Wohngebäude: Kredit 261

(Dach- und Fassadenbegrünung sind nur als Teil einer Komplettsanierung zum Effizienzhaus förderfähig.)

Nichtwohngebäude: Kredit 263

 

 

Sparen bei der Niederschlagswassergebühr

Einige Maßnahmen der dezentralen Regenwasserbewirtschaftung rechnen sich im Laufe ihrer Lebensdauer auch ohne direkte Förderung, da sich durch ihre Umsetzung Einsparungen bei der Niederschlagswassergebühr erzielen lassen.

 

Die Niederschlagswassergebühr beträgt zurzeit 1,809 Euro pro Quadratmeter entwässerte Grundfläche und Jahr. Sie wird nach der bebauten und befestigten – also versiegelten – Fläche bemessen, von der aus Niederschlagswasser in die öffentliche Kanalisation eingeleitet wird. Durch Gründächer, Versickerungsmulden, Zisternen und Entsiegelungsmaßnahmen können Sie die Flächenanteile, die für die Gebührenerhebung herangezogen werden, reduzieren.

 

Die Höhe der Minderung hängt davon ab, welche Maßnahme Sie für die Bewirtschaftung des Regenwassers wählen und wie groß diese dimensioniert ist. Beispielsweise erwirken Gründächer je nach Aufbauart eine Minderung von 50 bis 80 Prozent. Weiterführende Informationen der Berliner Wasserbetriebe zu den Möglichkeiten und Bedingungen für die Minderung der Niederschlagswassergebühr finden Sie im § 5 sowie in Anlage 1 und 2 der Abwassergebührensatzung (AGKS).

 

Zur Prüfung, ob im Einzelfall eine weitere Minderung der Niederschlagswassergebühr erfolgen kann, reichen Sie einen formlosen Antrag bei den Berliner Wasserbetrieben ein.