Bundesförderprogramm
Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen

Die gleichnamige BMUV-Förderrichtlinie unterstützt soziale Einrichtungen dabei, sich gegen die Folgen der Klimakrise wie Hitze, Starkregen oder Hochwasser zu wappnen. Die Antragsfrist endet am 15. August 2023. Förderberechtigt sind Verbände, Vereinigungen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen und Unternehmen.

28. Juli 2023
Foto von einem intenisven Gründach auf einem Gebäude der Wiegmann-Klinik in Berlin
Eine Dachbegrünung wie hier auf dem Gebäude der Wiegmann Klinik in Berlin wäre laut Förderrichtlinie "Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen" grundsätzlich förderfähig.

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) unterstützt soziale Einrichtungen dabei, sich an die Folgen der Klimakrise anzupassen. Hierfür wurde Ende 2020 ein zunächst bis Ende 2023 befristetes Förderprogramm aufgesetzt.

 

Ziel ist, über die Förderung von Modellvorhaben Anreize zur Transformation der Sozialwirtschaft zu setzen. Vorhaben sollen vor allem in Regionen wirken, die besonders von der Klimakrise betroffen sind bzw. sein werden (sogenannte klimatische Hotspots).

 

Insgesamt wird dabei ein Fokus auf naturbasierte Lösungen gelegt. Damit sollen Synergien und positive Nebeneffekte hinsichtlich der Ziele der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie für mehr ökologische Nachhaltigkeit und Lebensqualität erzielt werden.

Am 15.08.2023 endet die Antragsfrist.

 

Geplant ist jedoch ein jährlicher Turnus, sodass sehr wahrscheinlich neue Projekte im nächsten Jahr beantragt werden können.

Das Förderprogramm »Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen« ist eine bundesweite Förderung. Projekte in ganz Deutschland sind förderfähig.

Alle

 

Förderschwerpunkt 1: die Erstellung von Konzepten zur nachhaltigen Anpassung an die Klimakrise

 

Förderschwerpunkt 2: die Umsetzung von vorbildhaften Maßnahmen zur Anpassung an die Klimakrise auf der Grundlage von Klimaanpassungskonzepten

 

Förderschwerpunkt 3: die übergeordnete Unterstützung durch »Beauftragte für Klimaanpassung in der Sozialwirtschaft« (Personalausgabenförderung).

  • Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts wie zum Beispiel Kommunen und Kirchengemeinden (ausgenommen sind Bundesländer und deren Einrichtungen)
  • Gemeinnützige Vereine, Verbände, Stiftungen und gemeinnützige Unternehmen des Privatrechts wie zum Beispiel Wohlfahrtsverbände

Weitere Voraussetzungen:

  • Bezug zu vulnerablen Personengruppen
  • Die soziale Einrichtung sollte bereits von Auswirkungen der Klimakrise betroffen sein.

 

Zuschuss

 

Förderschwerpunkt 1: maximal 70 000 €

 

Förderschwerpunkt 2: maximal 500 000€

 

Förderschwerpunkt 3: maximal 175 000€

Für die Einhaltung der fristgerechten Antragstellung sind der Eingang des elektronischen Antrags mit allen relevanten Anlagen über das Portal zur Beantragung von Fördermitteln des Bundes easy-Online und die postalische Zusendung der elektronisch generierten Formulare (AZA-Antrag) notwendig.

 

Der rechtsverbindlich unterschriebene AZA-Antrag muss innerhalb von zwei Wochen bei der beauftragten Projektträgerin Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH eingereicht werden:

Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
Stresemannstraße 69-71
10963 Berlin