Entsiegelung

Die vielen zugebauten und asphaltierten Flächen in unseren Städten lassen kein Regenwasser mehr durch. Einige Flächen können jedoch entsiegelt werden. Das entlastet die Kanalisation, reaktiviert die Böden und ist gut für Mensch und Umwelt.

Dichtes Pflaster, Asphalt und Beton hindern Regenwasser daran, im Boden zu versickern. Einige solcher versiegelten Flächen lassen sich entsiegeln. Vorgärten und Innenhöfe, Parkplätze und Garageneinfahrten oder auch Gehwege sind potenzielle Flächen, die sich zumindest teilweise wieder wasserdurchlässig gestalten lassen.

Kann Niederschlag versickern, gelangt er in den natürlichen Wasserkreislauf und bildet neues Grundwasser. Das entlastet die Kanalisation und wir sind bei Starkregen besser vor Überschwemmungen geschützt. Der Boden kann wieder seine natürlichen Funktionen erfüllen und Regenwasser speichern, filtern und reinigen. Auch auf das Mikroklima (und damit auch auf die Gesundheit der Bewohnerinnen und Bewohner) wirken sich entsiegelte Böden positiv aus, denn hier kann Wasser wieder verdunsten. Das kühlt im Sommer die Luft, reduziert Hitzestress und Lufttrockenheit. Entsiegeln macht Städte also klimaresilienter und trägt zum Schutz von Natur, Boden, Wasser und Gesundheit bei.

 

In Berlin sind bereits knapp 34 Prozent der Landesfläche durch Gebäude, asphaltierte oder betonierte Straßen versiegelt. Hier wie auch in anderen dicht bebauten Metropolen ist Entsiegelung besonders wichtig, um den Herausforderungen des Klimawandels zu begegnen.

 

Ob eine Fläche grundsätzlich entsiegelt werden kann, hängt ganz entscheidend auch davon ab, dass das Grundwasser nicht verschmutzt und gefährdet wird, wenn der Regen direkt im Boden versickert. Befinden sich Altlasten wie Schwermetalle im Boden, sollte der undurchlässige Belag deshalb lieber drauf bleiben. Andernfalls muss der kontaminierte Boden ausgetauscht werden.

 

 

Arten der Entsiegelung

 

Je nach den Gegebenheiten vor Ort lassen sich Flächen voll- oder teilentsiegeln. Eine Vollentsiegelung ermöglicht es, alle wichtigen Bodenfunktionen wiederherzustellen. Sie eignet sich deshalb als Kompensation für eine (Neu-)Versiegelung. In Städten ist eine solche umfassende Entsiegelung auf vielen Flächen jedoch gar nicht möglich, etwa weil hier Gebäude stehen oder Straßen verlaufen. Sie lassen sich allerdings unter Umständen teilentsiegeln. Das reduziert zumindest den Grad an Versiegelung und Regenwasser kann in einem gewissen Maße wieder versickern.

Effekte und Vorteile

Asphaltierte oder betonierte Flächen zu entsiegeln und das Regenwasser zu versickern, hilft Städten, sich an die Klimaveränderungen anzupassen. Die positiven Effekte sind vielfältig.

Wo Flächen entsiegelt wurden, kann der Boden wieder seine wichtigen (physikalischen) Funktionen erfüllen: Regenwasser kann versickern, verdunsten und so im Sommer die Umgebungsluft kühlen. Das ist gerade in dicht bebauten Städten wie Berlin wichtig, in denen die Bewohner:innen verstärkt Hitzestress und Lufttrockenheit ausgesetzt sind. Entsiegelte und begrünte Flächen heizen sich zudem weniger auf als undurchlässige Schichten aus Asphalt, Beton oder Pflaster. Selbst teilentsiegelte Flächen zeigen diese positiven Effekte.

Vor allem Stadtbäume leiden unter Trockenstress, wenn sie aufgrund versiegelter Oberflächen nicht mehr ausreichend mit Regenwasser versorgt werden. Eine (Teil-)Entsiegelung gerade im Bereich der Baumscheiben sorgt für eine bessere Wasserzufuhr und fördert auch den Boden-Luft-Austausch.

Regenwasser, das im Boden versickert, gelangt in den natürlichen Wasserkreislauf zurück – eine wichtige Voraussetzung, damit sich neues Grundwasser bilden kann. In Berlin wird etwa ein Drittel des Trinkwassers aus diesem durch Versickerung entstehenden Teil des Grundwassers gewonnen.

Bei Starkregen kann es passieren, dass Kanalisation, Pump- und Klärwerke überlasten. Die Folge sind überflutete Straßen und feuchte Keller. Im innerstädtischen Bereich mit seiner Mischwasserkanalisation kann dann außerdem verdünntes Schmutzwasser in die Gewässer gelangen. Entsiegelung entlastet die Kanalisation und senkt diese Risiken.

Bei einer vollversiegelten Betonfläche liegt der Abflussbeiwert (Menge an Niederschlagswasser, die von einer Fläche abfließt) bei 0,9. Wird eine Fläche teilentsiegelt und Fugenpflaster verlegt, sinkt der Abflussbeiwert bereits auf 0,6. Bei Rasengittersteinen liegt der Wert sogar nur noch bei 0,2.

 

Wurde die Fläche vollentsiegelt und handelt es sich um ein flaches Gelände, sinkt der Abflussbeiwert auf Null. Bei einem steilen Gelände kann Niederschlagswasser auch nach einer vollständigen Entsiegelung in die Kanalisation oder auf andere Flächen fließen. Der Abflussbeiwert liegt dann bei 0,1 bis 0,3.

Wo Grün eine graue Fläche ersetzt oder zumindest auflockert, wird das (Wohn-)Umfeld attraktiver, steigen Freiraum- und Aufenthaltsqualität. Rasen, Stauden oder andere Pflanzen können eine Umgebung landschaftsarchitektonisch oder gärtnerisch beleben. Entsiegelte Flächen können zu Anlauf- und Treffpunkten, Sport- und Freizeitflächen werden.

Wird der Boden nach der Beseitigung der undurchlässigen Schichten gelockert und neu aufgebaut, verbessert sich auch die Bodenqualität. Hier können Pflanzen wieder wachsen und gedeihen, der Boden kann Schadstoffe filtern und CO2 speichern.

Entsiegelung schützt Böden vor der sogenannten Suffosion: Unterhalb einer versiegelten Fläche können sich bei Starkregen feine Bodenteilchen lösen. Der Belag wird unterspült, verliert an Stabilität und senkt sich unter Umständen ab. Auch die Gefahr von Erosion sinkt durch Entsiegelung: Bei heftigen Niederschlägen kann der Oberflächenabfluss einer versiegelten Fläche mit hohen Strömungsgeschwindigkeiten auf die angrenzende unversiegelte Flächen gespült werden und dort übermäßig stark Boden abtragen.

 

Ein gesunder Boden ist ein wichtiger Lebensraum für alle möglichen Tierchen, Pflanzen und Mikroorganismen. Sie zersetzen abgestorbene Pflanzen und kleine tote Lebewesen zu Humus. Damit sorgen sie für fruchtbare Böden.

Wo Grün eine graue Fläche ersetzt , wird das (Wohn-)Umfeld attraktiver!

Planungshinweise

Damit eine Voll- oder Teilentsiegelung tatsächlich positiv wirken kann, muss sie fachgerecht geplant und umgesetzt werden. Welche Flächen sich potenziell entsiegeln lassen und was genau dort infrage kommt, hängt zum einen vom Standort, zum anderen von der vorherigen (Altlasten) und der kommenden Nutzung ab. Bevor Sie damit beginnen können, eine Fläche zu entsiegeln bzw. entsiegeln zu lassen, brauchen Sie einige Informationen.

Verschaffen Sie sich einen Überblick über den ungefähren Aufwand und die Kosten von Rückbau und Entsiegelung. So können sie leichter beurteilen, ob die Maßnahme verhältnismäßig ist. Eine Hilfe bietet die Arbeitshilfe „Orientierende Kostenschätzung für Entsiegelungsmaßnahmen“ vom Land Berlin. Sie stammt allerdings noch aus dem Juli 2016 und die Kosten sind seitdem stark gestiegen – dennoch ein guter erster Eindruck. Ab Mitte 2023 wird außerdem ein Kostentool auf unserer Seite zur Verfügung stehen, mit dem projektbezogene Kosten für Entsiegelungsmaßnahmen für eine erste Kostenannahme abgeschätzt werden können.

Beantragen Sie beim Umweltamt Ihres Bezirks oder digital über das Umweltportal der Berliner Umwelt- und Naturschutzbehörden eine aktuelle Abfrage im Bodenbelastungskataster (BBK). So erfahren Sie, ob im Boden möglicherweise Altlasten oder andere Schadstoffe lagern. Eine Entsiegelung ist dann möglicherweise ausgeschlossen oder mit hohem technischen Aufwand und hohen Kosten verbunden. Bodenanalysen helfen, eine Kontamination genau zu beurteilen.

 

Bei möglichen schädlichen Bodenveränderungen auf dem Grundstück prüft die zuständige Bodenschutzbehörde im Einzelfall, ob neben der eigentlichen Entsiegelung zusätzliche Vorkehrungen getroffen werden müssen.

 

Weitere Informationen der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz zu Bodenschutz und Altlasten finden Sie hier.

Klären Sie vorab, ob städtebauliche Aspekte der beabsichtigten Vollentsiegelung entgegenstehen, also beispielsweise eine verkehrliche Erschließung für Müllabfuhr oder Feuerwehr, der Denkmalschutz oder planungsrechtliche Festsetzungen, die sich aus dem Flächennutzungs- oder Bebauungsplan ergeben. Auskunft geben die Stadtentwicklungsämter der Bezirke.

 

 

Die meisten unterirdischen Leitungen, Rohre und Kabel verlaufen zwar im öffentlichen Straßenland, einige können sich jedoch auch unter Privatgrund befinden und bei Tiefbauarbeiten beschädigt werden. Deshalb müssen Sie oder das von Ihnen beauftragte Planungsunternehmen vorab eine Leitungsauskunft einholen. Am einfachsten funktioniert das über die Plattform InfreSt (Infrastruktur eStrasse GmbH), die die Anfrage automatisch bei allen beteiligten Infrastrukturbetreibern stellt. Die Nutzung ist kostenfrei, nur eine Registrierung ist erforderlich.

Klären Sie mit dem Naturschutzamt Ihres Bezirks, ob die Fläche in ihrem derzeitigen Zustand aufgrund ihres Arten- und Vegetationsbestandes oder ihrer Lebensbedingungen schützenswert ist und diese Schutzwürdigkeit einer Entsiegelung grundsätzlich entgegensteht. Das Amt ermittelt, ob hier geschützte Tierarten wie Brutvögel, Fledermäuse oder Zauneidechsen leben und gegebenenfalls Ersatzquartiere für sie geschaffen oder die Bauzeiten beschränkt werden müssen.

Vor einer Vollentsiegelung ist eine Standortanalyse notwendig, bei der die versiegelte Fläche und ihre Umgebung anhand von Stichproben (i.d.R. einen Meter tief) untersucht werden. Sie gibt Auskunft darüber, ob der Boden im Bereich der Fläche, die entsiegelt werden soll, unter eine von fünf Bodenschutzkategorien fällt (von „höchste“ bis „geringe“). Je höher die Schutzkategorie, desto größere Bedeutung hat eine naturnahe Wiederherstellung der Bodenfunktionen.

 

Gerade im dicht versiegelten Berliner Innenstadtbereich ist das allerdings von Aufwand und Kosten her unter Umständen nicht mehr verhältnismäßig. In dem Fall sollten die Bodenfunktionen nur in einem angemessenen Rahmen wiederhergestellt werden und eher die nutzungsabhängigen Ziele im Vordergrund stehen. Bei intensiv genutzten Grünflächen, Hausgärten und Außenanlagen von Grundstücken sind das insbesondere der Anbau von Kulturpflanzen, die Funktion des Bodens als Puffer und Filter von Schadstoffen sowie seine Regelungsfunktion für den Wasserhaushalt durch Speichern und Zurückhalten von Niederschlägen.

Im Land Berlin soll Niederschlagswasser grundsätzlich schadlos versickern, und zwar am besten über den oberen Mutterboden (belebte Bodenschicht) (§ 36a Berliner Wassergesetz). Je nach Flächennutzung können allerdings Schadstoffe im Niederschlagsabfluss mit dem Sickerwasser in den Untergrund und dann potenziell auch ins Grundwasser gelangen. Die konkreten Anforderungen an eine erlaubnisfreie schadlose Versickerung regelt die Niederschlagsfreistellungsverordnung (NWFreiV). Weitere Informationen dazu finden Sie in Hinweisblatt 2 und zusammengefasst in unserem Maßnahmen-Handbuch zum Thema Versickerung.

 

Innerhalb von Wasserschutzgebieten (Zonen I und II) dürfen Sie gesammeltes Niederschlagswasser in der Regel nicht versickern lassen. In den Zonen III A und B ist es bei Einhaltung der Vorgaben genehmigungsfähig (Hinweisblatt 2). Prüfen Sie hier vorab, ob Ihr Grundstück sich in einem Wasserschutzgebiet befindet, vor allem wenn Sie eine Teilentsiegelung planen.

 

Soll auf einer Verkehrsfläche ein wasserdurchlässiger Belag die versiegelte Fläche ersetzen, müssen einige Dinge berücksichtigt werden: Neben dem Fahr- und Gehkomfort ist das vor allem die Tragfähigkeit der Befestigung. Ein Belag mit sehr vielen Hohlräumen kann sich bei zu starker Belastung möglicherweise verformen. Auch Spannungen im Boden (Schub- und Torsionsspannungen), denen der Belag durch die Belastung ausgesetzt ist, können eine Rolle spielen, beispielsweise bei einer schrägen Anordnung von Pkw-Stellplätzen.

 

Faktoren wie die Durchlässigkeit des natürlichen Untergrunds, die mögliche Staubbildung (bei wassergebundenen Wegedecken), Anforderungen an die Barrierefreiheit sowie der erwartete Pflegeaufwand und die Kosten sollten bei der Wahl des Belags ebenfalls berücksichtigen werden.

Bei einer Hanglage mit einem Gefälle von mehr als zehn Prozent eignen sich nur bestimmte teildurchlässige Oberflächenbefestigungen, etwa Rasengittersteine und -platten sowie Poren- und Sickerpflaster. Ungeeignet sind hingegen Rindenmulch, Split oder eine wassergebundene Wegedecke (Schotter- oder Kieswege). Die Abrutschgefahr bzw. Verlagerung wäre zu groß. Pflanzenbeete (Vollentsiegelung) sind bei einem derartigen Gefälle bedingt geeignet.

 

Sinnvoll ist, wenn das Niederschlagswasser, das bei einer Teilentsiegelung nicht vollständig versickern kann, in eine tiefergelegene angrenzende Rasenfläche oder Mulde fließt. Neigt sich die teilentsiegelte Fläche in Richtung des öffentlichen Straßenraums, müssen Sie das Niederschlagswasser mithilfe einer Entwässerungsrinne zu einer versickerungsfähigen Fläche leiten. An Flächen mit teildurchlässigen Flächenbelägen dürfen keine weiteren Flächen angeschlossen werden.

Achten Sie auf eine barrierefreie Gestaltung, wenn Sie den Zugang zu Ihrem Grundstück teilentsiegeln und eine teildurchlässige Befestigung verlegen. Rasengittersteine sind hier wegen ihrer großen bepflanzten Hohlräume nicht geeignet.

Wenn Sie eine Fläche auf Ihrem Grundstück entsiegeln wollen, lohnt es sich mitunter, auch andere Maßnahmen in Betracht zu ziehen. Zum Beispiel können Sie ein Gefälle ausgleichen oder auch anpassen, denn Regenwasser versickert am besten in Mulden und auf ebenen Flächen.

Planen Sie eine Vollentsiegelung, können Sie auf der entsiegelten Fläche eine Versickerungsanlage wie zum Beispiel Mulden umsetzen, um den Abfluss von weiteren befestigten Flächen zu bewirtschaften. Mehr zu den verschiedenen Möglichkeiten und Anforderungen lesen Sie in unserem Maßnahmen-Handbuch zum Thema Versickerung.

 

Auch der unterirdische Einbau einer Zisterne bietet sich bei einer Vollentsiegelung unter Umständen an. Das darin gesammelte Regenwasser können Sie zum Bewässern Ihres Gartens und auch für Toilette und Waschmaschine nutzen. Mehr zum Thema lesen Sie in unserem Maßnahmen-Handbuch zur Regenwassernutzung.

 

Eine Teilflächenentsiegelung lässt sich gut mit der Begrünung der Fassade kombinieren, um das Regenwasser auf der nicht-entsiegelbaren Fläche zu bewirtschaften.

Die einzelnen Versiegelungsschichten, mögliche Schadstoffbelastungen, Tragschichten und Aufschüttungen müssen schichtweise und getrennt abgetragen werden. Was sich davon nicht wiederverwenden lässt, muss fachgerecht entsorgt werden. Nähere Informationen dazu finden Sie in den Merkblättern zur Entsorgung der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz.

 

Wie dick der Schichtaufbau (Belag, Fugenmaterial, Bettung) bei teildurchlässigen Oberflächenbefestigungen sein muss, hängt von der geplanten Nutzung und vom jeweiligen Baugrund ab. Für Parkplätze und Hauszugänge reichen meist eine drei bis fünf Zentimeter hohe Bettung und eine 20 bis 30 Zentimeter starke Tragschicht.

 

Teildurchlässige Befestigungen wie Rasengittersteine oder Fugenpflaster werden mit Rasen begrünt. Bei einer Vollentsiegelung haben Sie mehr Möglichkeiten: Hier können Sie Rasen säen, Wildstauden, Sträucher oder sogar Bäume pflanzen.

Wege, Haus-, Hof- und Vorgärten, die mit Pflaster, Schotter, Kies oder Splitt versiegelt sind, können Sie mit Hacke und Schaufel selbst aufbrechen. Um Beton- und Asphaltdecken zu entsiegeln, benötigen Sie hingegen die Hilfe eines Fachbetriebs: Für Auf- und Abbruch braucht es schweres Gerät wie zum Beispiel einen Bagger oder für kleinere Flächen einen Elektrohammer.

Welche Richtlinien und Leitfäden gibt es?

DIN 19731 Bodenbeschaffenheit – Verwertung von Bodenmaterial
DIN 19639 Bodenschutz bei Planung und Durchführung von Bauvorhaben
LAGA-Mitteilung 20
TR Boden
Abfall-ABC der BSR
Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV)
Hinweisblatt 2 zur Antragstellung: Versickerung von Niederschlagswasser
Niederschlagswasser- freistellungsverordnung

Genehmigungs- und Anzeigeverfahren

 

Eine Vollentsiegelung ist in der Regel nicht erlaubnispflichtig. Es müssen jedoch die oben genannten Planungshinweise und besonders das Thema Altlasten berücksichtigt werden. Wenn die entsiegelte Fläche als Versickerungsbereich genutzt werden soll, sind die Vorgaben einer schadfreien Versickerung zu beachten und ggf. erlaubnispflichtig (Hinweisblatt 2).

 

In Berlin darf Niederschlagswasser, das vor allem bei einer Teilentsiegelung nicht vollständig versickert, in der Regel nicht mehr in die Kanalisation eingeleitet werden. Hier sind die Hinweise zur Begrenzung von Regenwassereinleitungen bei Bauvorhaben in Berlin (BreWa-BE) und die Bestimmungen der Berliner Wasserbetriebe zu beachten. Das gilt auch für die Außenanlagen bei wesentlicher Änderung im Bestand.

Kosten

 

Für Entsiegelungsvorhaben fallen folgende Arbeiten an:

  • Ab- und Aufbruch, Abbau und Entfernen der Versiegelung, möglicherweise Beseitigung von schadstoffbelasteten Boden;
  • Abtransport und fachgerechte Entsorgung der Stoffe;
  • Bodenauftrag und -einbau sowie -lockerung, Herstellung des Bodenprofils;
  • Anschaffung und Verlegen eines teildurchlässigen Bodenbelags oder einer Abkopplungsmaßnahme (Teilentsiegelung) bzw. für Begrünung und Renaturierung durch Ansaat und Anpflanzung inklusive Pflege (Vollentsiegelung).

 

Die Informationen zu den Entsiegelungskosten basieren auf der Studie „Ökonomische Analyse dezentraler Regenwasserbewirtschaftung in Berlin“. Als Basis dienen drei Modellszenarien für die Investitionskosten, die individuelle bauliche Voraussetzungen und Leistungsspektren widerspiegeln. Es handelt sich um durchschnittliche Kostenannahmen (+/- 40 %), die nur als Grundlage für eine grobe Kostenannahme dienen können. Bitte beachten Sie, dass die Kosten ohne Sicherheitszuschlag und Planungskosten angegeben werden und an den jeweiligen aktuellen Baupreisindex angepasst werden müssen.

 

In unserem RegenRechner finden Sie die detaillierte Beschreibung der Szenarien im Kostenüberblick. Außerdem können Sie die Kosten für Ihr eigenes Projekt abschätzen.

 

Wird ein Teil eines gepflasterten Gehwegs entsiegelt und in eine Rasenfläche umgewandelt, ohne dass der Boden ausgetauscht werden muss, liegen die ungefähren Kosten bei 60 Euro pro m2 entsiegelter Fläche. Handelt es sich um eine gepflasterte Industriefläche, die entsiegelt werden soll, muss der Boden darunter höchstwahrscheinlich ausgetauscht werden. Die Kosten liegen dann bei etwa 120 Euro pro m2 entsiegelter Fläche. Mit Kosten von circa 223 Euro pro m2 müssen Sie rechnen, wenn eine asphaltierte Hoffläche entsiegelt und mit Rasen bepflanzt werden soll und dafür eine darunterliegende 50 Zentimeter dicke Aufschüttung entfernt und der Boden ausgetauscht werden muss.

 

Die konkreten Kosten können aufgrund unterschiedlicher Versiegelungs- und Entsiegelungsmaterialien und Profiltiefen erheblich variieren.

 

Nutzen Sie zur Orientierung auch die Arbeitshilfe „Orientierende Kostenschätzung für Entsiegelungsmaßnahmen“ (2016).

 

Förderung und Einsparung

 

Wenn Sie planen, eine Fläche zu entsiegeln, können Sie ggf. Niederschlagswassergebühren einsparen und verschiedene Fördermöglichkeiten in Anspruch nehmen. Mehr dazu erfahren Sie hier.

Niederschlagswasserentgelt sparen
BENE II– Förderschwerpunkt 4: Anpassung an den Klimawandel
BEK 2030
Senatsgelder für Bezirke

Ansprechpartner für Planung, Bau und Betrieb

 

Vor allem eine Vollentsiegelung muss fachgerecht geplant und umgesetzt werden. Dafür kommen Garten- und Landschaftsbaubetriebe sowie Landschaftsarchitekt:innen infrage. Fachbetriebe für Garten- und Landschaftsbau in Berlin und Brandenburg finden Sie hier. Nutzen Sie auch unsere Anbietersuche und unsere Tipps zur Profisuche.

Hilfreiche Links

Die Planungshilfe für eine dezentrale Straßenentwässerung der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz enthält Steckbriefe und Zeichnungen zu verschiedenen Versickerungsmaßnahmen. Anlage 1 enthält einen Steckbrief zu teildurchlässigen Belägen.

Arbeitshilfen und Kostenabschätzung der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz

Im Verbundforschungsprojekt KURAS wurde am Beispiel ausgewählter Stadtflächen in Berlin untersucht, wie dezentrale Maßnahmen der Regenwasserbewirtschaftung die Kanalisation entlasten und dabei das Stadtklima verbessern.

 

Zum KURAS-Steckbrief Teilversiegelte Oberflächenbefestigungen

Land Berlin: Projekt „Entsiegelungspotenziale in Berlin“ mit interaktiver Karte. Erfassung und systematisch einheitliche Bewertung von Flächen mit Entsiegelungspotenzial im Land Berlin. Informationen auch im Portal „Aktion Fläche“.

Hinweisblatt 2 zur Antragstellung: Versickerung von Niederschlagswasser enthält Informationen und Vorgaben für eine schadlose Versickerung.