Födermittelübersicht – Unterstützung von Stadt und Staat
Regenwasser vor Ort zu bewirtschaften wird gefördert und spart Geld. Welche Programme und Einsparmöglichkeiten es gibt, erfahren Sie hier.

Regenwasser vor Ort zu bewirtschaften wird gefördert und spart Geld. Welche Programme und Einsparmöglichkeiten es gibt, erfahren Sie hier.
Fakt ist: Die Umsetzung von Maßnahmen dezentraler Regenwasserbewirtschaftung lohnt sich aus ökologischer Sicht. Sie bietet Ihnen vielfältige Vorteile, die sich nur schwer in Euro beziffern lassen. Nicht-monetäre Beiträge, etwa zur Verbesserung des Stadtklimas, der Biodiversität oder der Aufenthaltsqualität, sollten Sie somit unbedingt in die Entscheidung für oder gegen ein Gründach, eine Versickerungsmulde oder Entsiegelungsmaßnahme einbeziehen.
Fakt ist aber auch: ihre Umsetzung kostet Geld und muss sich daher rechnen. Das Land Berlin, das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) stellen Fördermittel zur Verfügung. Zudem sind Einsparungen bei der Niederschlagswassergebühr möglich.
Die folgende Übersicht zeigt, welches Förderprogramm für Sie infrage kommt. Über einige Programme erfahren Sie in gesonderten Artikeln mehr. Auf dem Gebiet der Förderung tut sich gerade viel. Bei Rückfragen können Sie jederzeit mit uns in Kontakt treten. Wir unterstützen Sie gerne auf Ihrem Weg durch den Förderdschungel.
Berliner Förderprogramme
Das Land Berlin fördert im Rahmen des Berliner Programms für nachhaltige Entwicklung (BENE 2) im Zeitraum von 2021 – 2027 Maßnahmen für ein energieeffizientes, klimafreundliches, grünes, gesundes und mobiles Berlin. Die Förderung durch das Land Berlin erfolgt mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) durch projektbezogene Zuwendungen und nicht rückzahlbare Zuschüsse.
Im Förderschwerpunkt 4 „Anpassung an den Klimawandel“ ist die Förderung von Maßnahmen der dezentralen Regenwasserbewirtschaftung möglich. Im Förderschwerpunkt 5 „Schutz und Erhalt der städtischen Natur und Verringerung von Umweltverschmutzung“ werden unter anderem naturbasierte Lösungen zur Stärkung der grünen Infrastruktur gefördert.
Förderkulisse
Projekte im gesamten Stadtgebiet Berlins
Förderfähige Maßnahmen der dezentralen Regenwasserbewirtschaftung
alle
Förderberechtigte
- Hauptverwaltung und Bezirksverwaltungen und nachgeordnete Einrichtungen
- Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts
- gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Einrichtungen
- öffentliche Unternehmen
- landeseigene Berliner Wohnungsbaugesellschaften
Förderart
Zuschuss vom Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und Land Berlin.
Förderzeitraum
Seit 2021 bis 2027.
Für das Jahr 2025, können Projektskizzen bis zum 30.06. eingereicht werden.
Hier erfahren Sie mehr über BENE 2.
Förderkulisse
begrenzt auf Bestandsgebäude in ausgewählten Stadtgebieten
(mit hoher Dichte an Bestandsgebäuden, Gründefizit, hoher Wärme- und Luftbelastung, besonderem Bedarf an Regenwasserrückhaltung zur Entlastung der Kanalisation)
Förderfähige Maßnahmen der dezentralen Regenwasserbewirtschaftung
- Dachbegrünung: Gefördert wird die Erstbegrünung von bestehenden Wohn-, Büro- und Gewerbegebäuden einschließlich Tiefgaragendächern, solange eine Mindestgröße von 100 Quadratmetern Vegetationsfläche entsteht. Verschiedene Dachbegrünungsarten sind förderfähig: mehrschichtige extensive und intensive Gründächer sowie Retentionsdächer.
- Fassadenbegrünung: Gefördert wird die Begrünung von geeigneten Außenwänden/Fassaden von Wohn-, Büro- und Gewerbebauten, solange eine Mindestgröße von 50 m² Vegetationsfläche bodengebundener und von 10 m² wandgebundener Fassadenbegrünung entstehen. Dabei müssen wandgebundene teilweise mit Regenwasser bewässert werden, um förderfähig zu sein.
Förderberechtigte
- Grundeigentümer:innen
- sonstige Verfügungsberechtigte wie Erbbauberechtigte
- Initiativ- und Interessengruppen, Vereine, Begegnungsstätten, Wohneinrichtungen etc. (mit Erlaubnis der Verfügungsberechtigten)
Förderart
Zuschuss vom Land Berlin
- Gründach: Die Förderhöhe richtet sich je nach Dicke der Vegetationstragschicht und kann zwischen 95 € und 180 € pro Quadratmeter förderfähige Dachfläche betragen. Zusätzlich werden 75 % bis zu maximal 15.000 € der nachgewiesenen Beratungs- und Planungskosten übernommen, die der Gründacherstellung eindeutig zugewiesen werden können und nicht mehr als 20 % der förderfähigen Herstellungskosten für das Gründach betragen dürfen.
- Fassadenbegrünung: Gefördert werden 50 % der förderfähigen Herstellungskosten einer Maßnahme pro Gebäude inklusive der Fertigstellungspflege für 12 Monate. Zusätzlich werden 75 %, jedoch maximal 15.000 € der nachgewiesenen Beratungs- und Planungskosten übernommen.
- Kombination Solar und Gründach: Es können bis zu 40 € / m² als Zusatzkosten für die Solarfläche anerkannt werden.
- Biodiverse Gestaltung eines Gründachs: Biodiversitätsgründächer werden zusätzlich gefördert. Die Teilflächen, die nachweislich als Biodiversitätsgründach realisiert werden sollen, erhalten 7,50 € / m² Aufschlag.
Förderzeitraum
Bis zum 31.12.2027.
Hier erfahren Sie mehr über GründachPLUS.
Das Berliner Plätzeprogramm ist ein Instrument zur Förderung der baukulturellen Qualität im öffentlichen Raum, mit dem der Berliner Senat Projekte der Bezirke unterstützt. Diese haben die Möglichkeit, ein Projekt vorzuschlagen und eine Finanzierung aus dem Berliner Plätzeprogramm zu beantragen.
Gemeinsam wird anschließend ein Planungsprozess vereinbart, der ein interdisziplinäres und qualifiziertes Planungsverfahren sowie eine angemessene Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger umfassen soll.
Das Programm konzentriert sich auf die Schaffung von multifunktionaler Plätzen, die auch die Konzepte der wassersensiblen Stadt umfassen.
Förderkulisse
Das gesamte Berliner Stadtgebiet
Förderfähige Maßnahmen der dezentralen Regenwasserbewirtschaftung
Das Programm zielt u.a. darauf ab, Regenwasser besser zu nutzen, um den Wasserverbrauch zu reduzieren, Überflutungen zu vermeiden und die lokale Umwelt zu verbessern. Die nachhaltige Wasserbewirtschaftung wird innerhalb des Berliner Plätzeprogramms gefördert.
Durch das Plätzeprogramm können auch bauvorbereitende Maßnahmen finanziert werden. Hierzu zählen die Beauftragung von Gutachten, die Durchführung von diskursiven Gestaltungsverfahren und Bürgerbeteiligungen.
Förderberechtigte
Bezirke
Förderart
Zuschuss
Hier erfahren Sie mehr zum Berliner Plätzeprogramm
Bundesweite Förderprogramme
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude – kurz BEG – fasst frühere Förderprogramme zur Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien im Gebäudebereich zusammen und unterstützt unter anderem den Einsatz neuer Heizungsanlagen, die Optimierung bestehender Heizungsanlagen, Maßnahmen an der Gebäudehülle und den Einsatz optimierter Anlagentechnik.
Dieses Förderprogramm wird von dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) betreut.
Förderkulisse
bundesweit
Förderfähige Maßnahmen der dezentralen Regenwasserbewirtschaftung
Einzelmaßnahmen (BEG EM): Dach- und Fassadenbegrünung; Erhalt und Neuanlage auf Bestandsgebäuden (Wohn- und Nichtwohngebäude) mit Mindestinvestitionsvolumen von 300 Euro (brutto).
Förderberechtigte
- Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften
- Contractoren
- kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände sowie rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, sofern diese zu Zwecken der Daseinsvorsorge handeln
- KöR, AöR (z. B. Kammern oder Verbände)
- gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
- Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmen und kommunale Unternehmen
Wenn der Antragsteller nicht der Eigentümer des Gebäudes ist, ist er nur dann antragberechtigt, wenn auch der Gebäudeeigentümer antragsberechtigt ist und dieser vor Antragsstellung über die Inanspruchnahme der Förderung sowie über die Höhe des maximalen Förderbetrags informiert wurde.
Förderart
Anteilfinanzierung durch einen nicht rückzahlbaren Investitionszuschuss. Daneben kann ein zinsgünstiger Ergänzungskredit für die Finanzierung förderfähiger Ausgaben beantragt werden. Selbstnutzenden Eigentümern, mit einem zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90 000 Euro, wird für die selbst genutzte Wohneinheit ein zusätzlicher Zinsvorteil gewährt.
Förderzeitraum
Seit 2021.
Hier erfahren Sie mehr zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude – kurz BEG – fasst frühere Förderprogramme zur Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien im Gebäudebereich zusammen und unterstützt unter anderem den Einsatz neuer Heizungsanlagen, die Optimierung bestehender Heizungsanlagen, Maßnahmen an der Gebäudehülle und den Einsatz optimierter Anlagentechnik.
Dieses Förderprogramm wird von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) betreut.
Förderkulisse
bundesweit
Förderfähige Maßnahmen der dezentralen Regenwasserbewirtschaftung
- Dach- und Fassadenbegrünung; Erhalt und Neuanlage auf Bestandsgebäuden (Wohn- und Nichtwohngebäude).
- Maßnahmen sind nur förderfähig im Rahmen einer Sanierung von Bestandsgebäuden zu Effizienzhäusern.
- Energetische Fachplanung, Baubegleitplanung und Nachhaltigkeitszertifizierungen, insofern diese im Zusammenhang mit der Umsetzung der geförderten Maßnahmen stehen.
Förderberechtigte
Tilgungszuschüsse:
- Privatpersonen
- Einzelunternehmer:innen
- freiberuflich Tätige
- in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden
- kommunale Unternehmen
- gemeinnützige Organisationen und Kirchen
- Geschäftsbanken, Genossenschaftsbanken und Sparkassen
- Contracting-Geber:innen, die Energie-Dienstleistungen an Nichtwohngebäuden erbringen
- Kommunale Gebietskörperschaften
- Deren rechtliche unselbständige Eigenbetriebe
- Gemeindeverbände und kommunale Zweckverbände
Zuschuss:
- Kommunale Gebietskörperschaften
- Deren rechtliche unselbständige Eigenbetriebe
- Gemeindeverbände und kommunale Zweckverbände
Förderart
- Kredit mit Zinsverbilligung und Tilgungszuschuss
- Tilgungszuschüsse
- Zuschüsse (nur kommunale Antragsteller)
Wohngebäude: Kredit 261, Kredit 264, Kredit 464
(Dach- und Fassadenbegrünung sind nur als Teil einer Komplettsanierung zum Effizienzhaus förderfähig.)
Nichtwohngebäude: Kredit 263, Kredit 264, Kredit 464
Förderzeitraum
Seit 2021.
Hier erfahren sie mehr zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Das KfW-Umweltprogramm fördert Investitionen, die die Umweltsituation und den Klimaschutz verbessern, Ressourcen schonen, die Artenvielfalt und naturnahe Lebensräume stärken oder der Anpassung an die Folgen des Klimawandels dienen. Insbesondere werden natürliche Klimaschutzmaßnahmen an Gebäuden, auf Betriebsgeländen oder auf der Fläche von Gewerbe- und Industrieparks unterstützt.
Förderkulisse
Das Kfw-Umweltprogramm ist eine bundesweite Förderung. Projekte in ganz Deutschland sind förderfähig. Auch Vorhaben im Ausland werden unterstützt, wenn die Projektdurchführung maßgeblich durch deutsche Beteiligung geschieht.
Förderfähige Maßnahmen der dezentralen Regenwasserbewirtschaftung
Alle
Modul „Natürliche Klimaschutzmaßnahmen“
- Entsiegelung befestigter Flächen im Verbund mit biodiversitätsfördernden Renaturierungsmaßnahmen und Maßnahmen zur Wiederherstellung der natürlichen Bodenfunktionen sowie dazu ggf. notwendige Rückbaumaßnahmen (Fundamente und Leitungen)
- Pflanzung nicht invasiver und standorttypischer Bäume und Sträucher, einschließlich erforderlicher vorbereitender Arbeiten, wie Leitungsverlagerungen, nachträgliche Standortoptimierung zum Erhalt bestehender Bäume sowie Pflanz- und Bewässerungssystemen zur Verbesserung von Standortbedingungen von Bäumen, insbesondere mit dem Ziel einer Nutzung von Niederschlagswasser
- Begrünung von Gebäuden (Neuanlage auf Dächern und an Fassaden) einschließlich Bewässerungssystemen. Gründächer werden, bei Beschränkung auf die für die Errichtung des Gründachs entfallenden Kosten, auch in Kombination mit der Installation von Solaranlagen gefördert
- Dezentrales, integriertes Niederschlags- und Wassermanagement: Maßnahmen zur dezentralen Ableitung, Retention, Versickerung, Nutzung und Verdunstung von Niederschlagswasser, zur Anreicherung des Grundwassers sowie zur Behandlung von Regen oder Grauwasser zur Nutzung als Brauchwasser in Unternehmen. Dies umfasst beispielsweise Maßnahmen zur Reduzierung der Abflussbereitschaft und Verbesserung der Speicherfähigkeit befestigter und unbefestigter Flächen, die Anlage von Rigolen, Mulden, Zisternen, naturnahen Wasserflächen und die Installation von Anlagen zur Aufbereitung und Nutzung von Regen- oder Grauwasser.
- Als Nebenkosten förderfähig sind auch die Vorhaben bezogenen Aufwendungen für die Planung sowie die Umsetzungsbegleitung von investiven Maßnahmen, für die Aufstellung von Pflegekonzepten und -plänen und notwendige Gutachten, für die Schulung von Personal zur Sicherstellung einer naturnahen Grünpflege sowie, als Bestandteil einer investiven Maßnahme, für die fachliche Begleitung und Unterstützung der Anwuchs- und Entwicklungspflege. Die förderfähigen Nebenkosten sind auf einen Anteil von maximal 20 Prozent der förderfähigen Investitionen des Projektes begrenzt.
Förderberechtigte
- Natürliche Personen, juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften mit mehrheitlich privatrechtlicher Beteiligung, die jeweils in Ausübung oder zur Aufnahme einer gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit handeln
- mit Unternehmenssitz in Deutschland
- mit Unternehmenssitz im Ausland
- (für 240) Gefördert werden Unternehmen jeder Größe
- (für 241) Gefördert werden kleine Unternehmen, im Sinne der Definition der Europäischen Union, mit weniger als 50 Mitarbeiter
Für Vorhaben im Ausland:
- Unternehmen mit Unternehmenssitz in Deutschland
- Tochtergesellschaften deutscher Unternehmen mit Unternehmenssitz im Ausland
- Joint Ventures im Ausland, mit eigener Rechtspersönlichkeit und maßgeblicher deutscher Beteiligung von mindestens 25%
Förderart
Darlehen
- bis zu 25 Mio. Euro Kreditbetrag
- ab 2,2% effektivem Jahreszins (wechselnd)
- es werden bis zu 100% der förderfähigen Kosten finanziert
- die Mehrwertsteuer kann mitfinanziert werden, sofern die Berechtigung zum Vorsteuerabzug vorliegt
- die Kreditobergrenze kann mit Zustimmung des BMUV überschritten werden.
- den Kredit erhalten Sie mit einem Tilgungszuschuss von bis zu 60% bei dem Modul „Natürliche Klimaschutzmaßnahmen“
- die Maßnahmen werden mit einem Tilgungszuschuss von bis zu 40% der förderfähigen Kosten gefördert
- kleine Unternehmen erhalten zusätzlich einen Bonus in Höhe von 20% auf die förderfähigen Kosten
- mittlere Unternehmen erhalten zusätzlich einen Bonus in Höhe von 10% auf die förderfähigen Kosten
Förderzeitraum
Bis Ende 2026.
Hier erfahren Sie mehr zum KfW – Umweltprogramm
Förderkulisse
Das KfW-Programm „Natürlicher Klimaschutz in Kommunen“ ist eine bundesweite Förderung.
Förderfähige Maßnahmen der dezentralen Regenwasserbewirtschaftung
In Modul A „Umstellung auf naturnahes Grünflächenmanagement“ können Entsiegelungsmaßnahmen umgesetzt werden, um naturnahe Grünflächen anzulegen (Voraussetzung ist die Erstellung eines Pflegekonzepts oder –plans).
In Modul B „Pflanzung von Bäumen“ können neben Neupflanzungen auch nachträglich Standorte optimiert werden, um Bestandsbäume zu erhalten.
In Modul C „Schaffung von Naturoasen“ können Entsiegelungsmaßnahmen zur Schaffung von kleinen, lokalklimatisch wirksamen Parkanlagen (Pikoparks), Naturerfahrungsräumen, urbanen Waldgärten und urbanen Wälder umgesetzt werden. Außerdem können innerörtliche Kleingewässer renaturiert und Neupflanzungen bis zu drei Jahre gepflegt werden.
In Modul D „Entsiegelung und Wiederherstellung von Bodenfunktion“ können Flächen fachgerecht entsiegelt und die natürliche Bodenfunktion wiederhergestellt werden. Auch die Erstellung von Entsiegelungskonzepten wird gefördert.
Förderberechtigte
- kommunale Gebietskörperschaften (Städte, Gemeinden, Landkreise)
- Gemeindeverbände
- Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften
- kommunale Zweckverbände
- Weitere Körperschaften des öffentlichen Rechts, sofern sie nicht dem Bund oder den Ländern zuzuordnen sind.
Sie können den Zuschuss auch in interkommunaler Zusammenarbeit beantragen oder den Zuschuss weiterleiten (z.B. an Stadtwerke, Kirchen, kommunale Wohnungsunternehmen oder Vereine).
Förderart
- Der KfW-Zuschuss 444 beträgt 80 % der förderfähigen Kosten bzw. 90 % (für finanzschwache Kommunen bei Nachweis einer Haushaltsnotlage).
- Die Kosten für Entsiegelungsmaßnahmen, in den Modulen A und D, sollen nicht mehr als 20 % der beantragten Projektmittel für die entsprechende Maßnahme einnehmen.
- Die förderfähigen Personalkosten betragen maximal 72.000 Euro je Modul in den Modulen A bis C und maximal 144.000 Euro im Modul D, d. h. Sie erhalten hierfür maximal 324.000 Euro (Module A bis D bei 90% Zuschuss).
- Für die Gesamtkosten der Maßnahme D.1 gilt ein Höchstbetrag von 224.000 Euro, aufgeteilt auf Personal- und auf Sachkosten für das Konzept – letzteres in Höhe von maximal 80.000 Euro. Für die Gesamtkosten der Maßnahme D.2 gilt ein Höchstbetrag von 1.000.000 Euro.
Hier erfahren Sie mehr zum KfW-Programm „Natürlicher Klimaschutz in Kommunen“.
Förderkulisse
Das Förderprogramm »Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen« ist eine bundesweite Förderung. Projekte in ganz Deutschland sind förderfähig.
Förderfähige Maßnahmen der dezentralen Regenwasserbewirtschaftung
Alle
Förderschwerpunkt 1: die Erstellung von Konzepten zur nachhaltigen Anpassung an die Klimakrise
Förderschwerpunkt 2: die Umsetzung von vorbildhaften Maßnahmen zur Anpassung an die Klimakrise auf der Grundlage von Klimaanpassungskonzepten
Förderschwerpunkt 3: die übergeordnete Unterstützung durch »Beauftragte für Klimaanpassung in der Sozialwirtschaft« (Personalausgabenförderung).
Förderberechtigte
- Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts wie zum Beispiel Kommunen und Kirchengemeinden (ausgenommen sind Bundesländer und deren Einrichtungen)
- Gemeinnützige Vereine, Verbände, Stiftungen und gemeinnützige Unternehmen des Privatrechts wie zum Beispiel Wohlfahrtsverbände
Weitere Voraussetzungen:
- Bezug zu vulnerablen Personengruppen
- Die soziale Einrichtung sollte bereits von Auswirkungen der Klimakrise betroffen sein.
Förderart
Zuschuss
Förderschwerpunkt 1: maximal 70 000 €
Förderschwerpunkt 2: maximal 500 000€
Förderschwerpunkt 3: maximal 175 000€
Hier erfahren Sie mehr zum Bundeförderprogramm der Klimaanpassung sozialer Einrichtungen