Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) unterstützt soziale Einrichtungen dabei, sich an die Folgen der Klimakrise anzupassen. Hierfür wurde Ende 2020 ein zunächst bis Ende 2023 befristetes Förderprogramm aufgesetzt.
Ziel ist, über die Förderung von Modellvorhaben Anreize zur Transformation der Sozialwirtschaft zu setzen. Vorhaben sollen vor allem in Regionen wirken, die besonders von der Klimakrise betroffen sind bzw. sein werden (sogenannte klimatische Hotspots).
Insgesamt wird dabei ein Fokus auf naturbasierte Lösungen gelegt. Damit sollen Synergien und positive Nebeneffekte hinsichtlich der Ziele der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie für mehr ökologische Nachhaltigkeit und Lebensqualität erzielt werden.
Bis wann gilt die Antragsfrist?
Am 15.08.2023 endet die Antragsfrist.
Geplant ist jedoch ein jährlicher Turnus, sodass sehr wahrscheinlich neue Projekte im nächsten Jahr beantragt werden können.
Welche Gebiete sind förderfähig?
Das Förderprogramm »Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen« ist eine bundesweite Förderung. Projekte in ganz Deutschland sind förderfähig.
Welche Maßnahmen der Regenwasserbewirtschaftung werden gefördert?
Alle
Förderschwerpunkt 1: die Erstellung von Konzepten zur nachhaltigen Anpassung an die Klimakrise
Förderschwerpunkt 2: die Umsetzung von vorbildhaften Maßnahmen zur Anpassung an die Klimakrise auf der Grundlage von Klimaanpassungskonzepten
Förderschwerpunkt 3: die übergeordnete Unterstützung durch »Beauftragte für Klimaanpassung in der Sozialwirtschaft« (Personalausgabenförderung).
Wer kann Fördermittel beantragen?
- Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts wie zum Beispiel Kommunen und Kirchengemeinden (ausgenommen sind Bundesländer und deren Einrichtungen)
- Gemeinnützige Vereine, Verbände, Stiftungen und gemeinnützige Unternehmen des Privatrechts wie zum Beispiel Wohlfahrtsverbände
Weitere Voraussetzungen:
- Bezug zu vulnerablen Personengruppen
- Die soziale Einrichtung sollte bereits von Auswirkungen der Klimakrise betroffen sein.
Wie wird gefördert?
Zuschuss
Förderschwerpunkt 1: maximal 70 000 €
Förderschwerpunkt 2: maximal 500 000€
Förderschwerpunkt 3: maximal 175 000€
Wo kann die Förderung beantragt werden?
Für die Einhaltung der fristgerechten Antragstellung sind der Eingang des elektronischen Antrags mit allen relevanten Anlagen über das Portal zur Beantragung von Fördermitteln des Bundes easy-Online und die postalische Zusendung der elektronisch generierten Formulare (AZA-Antrag) notwendig.
Der rechtsverbindlich unterschriebene AZA-Antrag muss innerhalb von zwei Wochen bei der beauftragten Projektträgerin Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH eingereicht werden:
Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
Stresemannstraße 69-71
10963 Berlin