Das KfW-Umweltprogramm fördert Investitionen, die die Umweltsituation und den Klimaschutz verbessern, Ressourcen schonen, die Artenvielfalt und naturnahe Lebensräume stärken oder der Anpassung an die Folgen des Klimawandels dienen. Insbesondere werden natürliche Klimaschutzmaßnahmen an Gebäuden, auf Betriebsgeländen oder auf der Fläche von Gewerbe- und Industrieparks unterstützt.
Welche Gebiete sind förderfähig?
Das Kfw-Umweltprogramm ist eine bundesweite Förderung. Projekte in ganz Deutschland sind förderfähig. Auch Vorhaben im Ausland werden unterstützt, wenn die Projektdurchführung maßgeblich durch deutsche Beteiligung geschieht.
Welche Maßnahmen der Regenwasserbewirtschaftung werden gefördert?
Alle
Modul „Natürliche Klimaschutzmaßnahmen“
- Entsiegelung befestigter Flächen im Verbund mit biodiversitätsfördernden Renaturierungsmaßnahmen und Maßnahmen zur Wiederherstellung der natürlichen Bodenfunktionen sowie dazu ggf. notwendige Rückbaumaßnahmen (Fundamente und Leitungen)
- Pflanzung nicht invasiver und standorttypischer Bäume und Sträucher, einschließlich erforderlicher vorbereitender Arbeiten, wie Leitungsverlagerungen, nachträgliche Standortoptimierung zum Erhalt bestehender Bäume sowie Pflanz- und Bewässerungssystemen zur Verbesserung von Standortbedingungen von Bäumen, insbesondere mit dem Ziel einer Nutzung von Niederschlagswasser
- Begrünung von Gebäuden (Neuanlage auf Dächern und an Fassaden) einschließlich Bewässerungssystemen. Gründächer werden, bei Beschränkung auf die für die Errichtung des Gründachs entfallenden Kosten, auch in Kombination mit der Installation von Solaranlagen gefördert
- Dezentrales, integriertes Niederschlags- und Wassermanagement: Maßnahmen zur dezentralen Ableitung, Retention, Versickerung, Nutzung und Verdunstung von Niederschlagswasser, zur Anreicherung des Grundwassers sowie zur Behandlung von Regen oder Grauwasser zur Nutzung als Brauchwasser in Unternehmen. Dies umfasst beispielsweise Maßnahmen zur Reduzierung der Abflussbereitschaft und Verbesserung der Speicherfähigkeit befestigter und unbefestigter Flächen, die Anlage von Rigolen, Mulden, Zisternen, naturnahen Wasserflächen und die Installation von Anlagen zur Aufbereitung und Nutzung von Regen- oder Grauwasser.
- Als Nebenkosten förderfähig sind auch die Vorhaben bezogenen Aufwendungen für die Planung sowie die Umsetzungsbegleitung von investiven Maßnahmen, für die Aufstellung von Pflegekonzepten und -plänen und notwendige Gutachten, für die Schulung von Personal zur Sicherstellung einer naturnahen Grünpflege sowie, als Bestandteil einer investiven Maßnahme, für die fachliche Begleitung und Unterstützung der Anwuchs- und Entwicklungspflege. Die förderfähigen Nebenkosten sind auf einen Anteil von maximal 20 Prozent der förderfähigen Investitionen des Projektes begrenzt.
Wer kann Fördermittel beantragen?
Mit Sitz in Deutschland oder im Ausland:
- Unternehmen jeder Größe
- Einzelunternehmrinnen und Einzelunternehmer
- Freiberufliche Tätige
Für Vorhaben im Ausland: auch Tochtergesellschaften deutscher Unternehmen und Joint Ventures mit maßgeblicher deutscher Beteiligung im Ausland
Wie wird gefördert?
Darlehen
- bis zu 25 Mio. Euro Kreditbetrag
- ab 2,39% effektivem Jahreszins
Den Kredit erhalten Sie mit einem Tilgungszuschuss von bis zu 60% bei Modul „Natürliche Klimaschutzmaßnahmen“
Ist eine Kombination mit anderen Fördermitteln möglich?
Ja, eine Kombination des Kfw-Umweltprogramms mit anderen Fördermitteln ist grundsätzlich möglich.
Wo kann die Förderung beantragt werden?
Den Antrag stellen Sie bei einem örtlichen Kreditinstitut Ihrer Wahl, bevor Sie mit Ihrem Vorhaben beginnen – also bevor Sie einen wesentlichen rechtlich bindenden Vertrag, zum Beispiel einen Kaufvertrag, schließen. Planungsleistungen dürfen vorab erbracht werden.
Die KfW hilft Ihnen bei der Antragstellung mit einem KfW-Förderassistenten.