Das Land Berlin fördert im Rahmen des Berliner Programms für nachhaltige Entwicklung (BENE 2) im Zeitraum von 2021 – 2027 Maßnahmen für ein energieeffizientes, klimafreundliches, grünes, gesundes und mobiles Berlin. Die Förderung durch das Land Berlin erfolgt mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) durch projektbezogene Zuwendungen und nicht rückzahlbare Zuschüsse.
Im Förderschwerpunkt 4 „Anpassung an den Klimawandel“ ist die Förderung von Maßnahmen der dezentralen Regenwasserbewirtschaftung möglich. Im Förderschwerpunkt 5 „Schutz und Erhalt der städtischen Natur und Verringerung von Umweltverschmutzung“ werden unter anderem naturbasierte Lösungen zur Stärkung der grünen Infrastruktur gefördert.
Welche Gebiete sind förderfähig?
Anders als im Vorgängerprogramm BENE 1 können über alle Förderschwerpunkte hinweg Projekte im gesamten Stadtgebiet Berlins gefördert werden.
Welche Maßnahmen der Regenwasserbewirtschaftung werden gefördert?
Der Förderschwerpunkt 4 fördert Vorhaben, die entweder zur Sicherung und Schaffung von klimatischen Entlastungsräumen beitragen oder den Ausbau der Stadt als „Schwammstadt“ zur Unterstützung der Kühlungsfunktion der grünen und blauen Infrastruktur in der verdichteten Stadt voranbringen.
Die nachhaltige Regenwasserbewirtschaftung wird in Gänze gefördert:
Abkopplung der Regenentwässerung von der Kanalisation; Speicherung, Verdunstung, Versickerung, Nutzung von Regenwasser; Maßnahmen in Einzelgebäuden, in Quartieren und größeren (Gewerbe-) Gebieten; Kombination von Gebäude-/ Flächenentwässerung und Bewässerung von Grünflächen.
Weiterhin wird gefördert:
- Entsiegelung und Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit von Boden und Vegetation;
- Mehrfachnutzung von Flächen der Regenwasserbewirtschaftung als Erholungsraum und zur Steigerung der Biodiversität;
- Sanierung von Straßen, Plätzen und Schulhöfen mit dem Ziel der nachhaltigen Regenwasserbewirtschaftung;
- Projektbezogene Untersuchungen und Studien inklusive Machbarkeitsstudien;
- Grauwassernutzung.
Welche Projekttypen sind förderfähig?
Es sind grundsätzlich zwei Projekttypen förderfähig:
- Investive Vorhaben ab 200.000 Euro förderfähige Gesamtausgaben
- Förderfähige Ausgaben: Investitionen, Sachausgaben, Grunderwerb
- projektbezogene Untersuchungen und Studien
- Förderfähige Ausgaben: Personal, Investitionen, Sachausgaben
Wer kann Fördermittel beantragen?
Förderberechtigt sind:
- Hauptverwaltung und Bezirksverwaltungen und nachgeordnete Einrichtungen
- Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts
- gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Einrichtungen
- öffentliche und private Unternehmen sowie Unternehmenskooperationen mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Berlin (Der Aufruf 4.4 für die Umsetzung des Schwammstadtprinzips an privaten Berliner Unternehmensstandorten läuft bis zum 30.09.2024.)
Weitere Informationen zu den Förderbedingungen finden Sie auf den Seiten der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt.
Wie hoch ist die Förderung?
Investive Vorhaben werden ab 200.000 Euro gefördert.
Für beihilfefreie Antragsberechtigte ist eine Anteilfinanzierung bis zu 80% der Gesamtausgaben (in Ausnahmefällen bis zu 100%) möglich.
Antragsberechtigte, die Beihilfe benötigen, erhalten eine etwas geringere maximal mögliche Förderquote, abhängig von der Größe des Unternehmens und AGVO sowie der De-minimis-Beihilfe.
- Kleine Unternehmen: bis zu 70%
- Mittlere Unternehmen: bis zu 60%
- Große Unternehmen: bis zu 50%
Weitere Informationen zu den Beihilfen find Sie im PDF-Dokument „Merkblatt zu Beihilfen“ auf den Seiten der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt.
Wo können die Fördermittel beantragt werden?
Der gesamte Prozess der BENE 2-Förderung von Skizze über Antrag und Mittelanforderungen bis hin zur Einreichung des Verwendungsnachweises erfolgt über das BENE 2-Förderportal.
Für die Beratung von BENE 2-Interessenten ist der beauftragte Programmträger zuständig:
B.&S.U. mbH Beratungs- und Service-Gesellschaft Umwelt mbH